Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - /2017-120-1-1
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Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein hat mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 01. September 2017 eine Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen veröffentlicht. Die Prüfung dieser Richtlinie hat ergeben, dass die Stadt Barmstedt für den Neubau des Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe einen Zuschuss von bis zu 250.000 EUR erhalten könnte. In Absprache mit Vertretern des SSV Rantzau hat sich die Verwaltung dafür entschieden, einen entsprechenden Antrag beim Land Schleswig-Holstein zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31.03.2018.
Die finanziellen Auswirkungen wurden in den Haushaltsentwurf für 2018 wie folgt eingearbeitet:
Die bereits bewilligten Anteile der Stadt Barmstedt für 2017 in Höhe von 52.500 EUR und für 2018 in Höhe von 55.600 EUR (insgesamt 108.100 EUR) bleiben im Haushaltsentwurf unter HHSt. 560100.988400 enthalten. Unter HHSt. 560100.361000 wird der Höchstzuschuss aus der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen veranschlagt. Ausgehend von der maximalen Förderung von 250.000 EUR sollten nach Auffassung der Verwaltung höchstens die Beträge, die über 108.100 EUR hinausgehen an den SSV Rantzau ausbezahlt werden. Insofern besteht ein Sperrvermerk bei HHSt. 560100.988400. Die Veranschlagung der über 108.100 EUR hinausgehenden Mittel in Höhe von maximal 141.900 EUR für 2018 erfolgt ebenfalls unter 560100.988400. Über die Aufhebung des Sperrvermerks und die Aufteilung der Mittel zwischen der Stadt Barmstedt und dem SSV Rantzau ist in 2018 zu beraten, sobald die tatsächliche Höhe des Zuschusses feststeht.
Die Beschlussfassung dieser Haushaltsveranschlagung erfolgt im Rahmen der Beratung zur Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018.
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