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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-120-1  

Betreff: Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, HinnerkBezüglich:
VO/2017-120
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
04.04.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat sich in seiner am 22.02.2017 auf Antrag der CDU, SPD, FWB und BALL mehrheitlich für folgenden Beschlussvorschlag ausgesprochen, über den in der Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt en bloc abgestimmt werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt:

 

1. Die Stadt Barmstedt übernimmt 20 % der förderungsfähigen Kosten für den Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Düsterlohe.

 

2. Die Stadt Barmstedt zahlt dem SSV Rantzau einen jährlichen Zinszuschuss über die Laufzeit des vom SSV Rantzau aufzunehmenden Darlehens. Dieser Zinszuschuss umfasst die vollständigen Zinsen für ein Teildarlehen in Höhe von 75.000 EUR.

 

3. Die „Vereinbarung zur Aufteilung von Kosten zum Betreiben der Sportanlage Düsterlohe“ vom 24.06.2016 ist wie folgt unter B) zu ändern:

Die jährlich anfallenden Kosten der Generalüberholung der Rasenspielfeldflächen werden mit 50% der nachgewiesenen Kosten durch die Stadt Barmstedt getragen. Der Gesamtzuschuss für diese Maßnahme wird auf 5.000 EUR/Jahr gedeckelt. Ab 01.01.2019 wird dieser Zuschuss auf 3.500 EUR/Jahr gedeckelt.

 

4. Im Sportflächenpachtvertrag des SSV Rantzau vom 24.06.2016 ist in § 6 (Aufgaben des Pächters) im zweiten Absatz als zweiter und dritter Satz einzufügen: Der SSV Rantzau ist allein für die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen und notwendigen Erhaltungsmaßnahmen des neu errichteten Kunstrasenplatzes verantwortlich mit folgender Ausnahme: Für notwendige Erhaltungsmaßnahmen des Kunstrasenplatzes, die im Rahmen überörtlicher Sportförderprogramme bezuschusst werden können, verpflichtet sich die Stadt Barmstedt zur Übernahme des in den entsprechenden Sportförderrichtlinien für die Kommunen festgelegten Mindestbetrages

 


 


 

Stammbaum:
VO/2017-120   Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-120-1   Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt
/2017-120-1-1   Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Mitteilungsvorlage Barmstedt

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