Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-284
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Sachverhalt:
Der Abwasser-Zweckverband Pinneberg und sein Kommunalunternehmen azv Südholstein stehen momentan an einem entscheidenden Wendepunkt. Seit Gründung des Zweckver-bandes im Jahr 1965 wurden im Satzungsrecht zahlreiche Änderungen der Aufgabenstellung vorgenommen, die sich – rechtlich betrachtet – im Nachhinein als nicht rechtssicher erwie-sen haben, obgleich sie – praktisch betrachtet – für die Mehrzahl der Verbandsmitglieder zweckmäßig und notwendig gewesen sind.
In der derzeit gültigen Verbandssatzung des AZV Pinneberg sind folgende wesentliche Auf-gaben des Zweckverbandes aufgeführt:
- Teilaufgabe, Transport und Behandlung des Abwassers und des Klärschlamms für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung im gesamten Verbandsgebiet (Teil-funktionsaufgabe)
- gesamte zentrale und dezentrale Aufgabe der Abwasserbeseitigung (Vollfunktions-aufgabe)
- weitere Aufgaben, wie z.B. die Indirekteinleiterüberwachung
Aus den Aufgabenkomplexen ergeben sich nach aktueller Erkenntnis folgende Risiken:
- Für die Vollfunktionsaufgabe fehlt ein unterschriebener öffentlich-rechtlicher Vertrag aller Verbandsmitglieder zur Übertragung der Aufgabe an den AZV Pinneberg.
- Darüber hinaus befürchten einige Verbandsmitglieder (mit Teilaufgabenübertragung) bei der bestehenden Konstruktion mithaftungsrechtliche Risiken aus der Übertragung der Vollfunktionsaufgabe.
Alle Aufgabenübertragungen und Veränderungen des Aufgabenbestandes, die über denjeni-gen der Ursprungsfassung des Zweckverbandes vom 14.07.1965 hinausgehen und für die kein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufgabenübertragung vorliegt, sind als rechtlich nicht zulässig zu werten.
Insgesamt ist zur Errichtung des Zweckverbandes und seiner Aufgabenhistorie festzuhalten:
- Der AZV Pinneberg wurde nach den vorliegenden Unterlagen als Freiverband wirksam errichtet.
- Sein mit der Errichtung konstituierter Aufgabenbestand entsprach jedoch von Anfang an nicht seiner wirklichen, praktischen Tätigkeit.
- Die nachfolgenden Erweiterungen des Aufgabenbestandes sind teils mit erheblichen rechtlichen Risiken behaftet, teils eindeutig unwirksam.
- Die Aufgaben des AZV Pinneberg für die Teilfunktionstätigkeiten, die Abwas-servollfunktionsaufgaben und sonstige Tätigkeitsbereiche des AZV sollten durch Abschluss eines neuen, öffentlich-rechtlichen Vertrages aller Mitglieder und eine nachfolgende Satzungsregelung abgesichert werden.
- Die Einbeziehung der HSE auf der vertraglichen Grundlage ist abschließend zu prüfen.
- Der Abschluss des 2014 entworfenen und bisher durch fast alle Mitglieder des AZV Pinneberg unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrags bietet keine taugliche Lösung für die Begründung und Absicherung aller Verbandsaufgaben.
- Abgrenzende Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfs bei Übertragung der Vollfunktion sind in die neue Satzung aufzunehmen.
Jetzt ist eine pragmatische Lösung gefragt, um die Schwierigkeiten aus der Vergangenheit zu beheben und dem Verband eine sichere rechtliche Grundlage für die Zukunft zu geben.
In der Sitzung des Verwaltungsrates und des Hauptausschusses am 27. April 2017 wurde deshalb beschlossen, das Kommunalunternehmen aufzulösen, die Aufgaben auf einen ge-meinsamen Zweckverband aller Verbandsmitglieder zurückzuführen und das Vermögen so-wie das Personal auf den Abwasser-Zweckverband als Gesamtrechtsnachfolger zurück zu übertragen.
Auf der Grundlage dieses Beratungsergebnisses liegen der Entwurf eines gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vertrages der Verbandsmitglieder über die Aufgaben des Zweckver-bandes (Anlage 1), sowie der Entwurf der dazu korrespondierenden Verbandssatzung (An-lage 2) vor, die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Juli 2017 beraten wurden.
In dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind alle Aufgabenstellungen (außer Breitband) abgebildet, die im Laufe der Verbandsgeschichte in die bisherige Verbandssat-zung aufgenommen wurden. Damit soll Rechtssicherheit hinsichtlich der Aufgabenübertra-gungen hergestellt werden. Die Klärschlammverwertung sowie die Wiedergewinnung der im Abwasser enthaltenen Rohstoffe wurden als zusätzliche Aufgaben ergänzt, da sie aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung von 2017 in absehbarer Zeit geregelt und umge-setzt werden müssen.
Beide Entwürfe wurden in einer gemeinsamen Abstimmung am 12. September 2017 mit der Kommunalaufsicht und Vertretern des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Um-welt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MELUND) im Innenministerium abgestimmt. Die Hinweise und Anregungen der Kommunalaufsicht sind in den Entwürfen eingearbeitet.
Die HSE hat in den zurückliegenden Beratungen deutlich den Wunsch geäußert, dem AZV Pinneberg als Verbandsmitglied beizutreten. In den Entwürfen wurde dieser Wunsch berück-sichtigt.
Damit der AZV Pinneberg seine Aufgaben auf einer rechtssicheren Grundlage erfüllen kann, ist die Zustimmung aller Verbandsmitglieder zu dem im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag erforderlich. Die Verbandsversammlung kann dann auf dieser Grundlage die neue Verbandssatzung beschließen.
Die Umsetzung soll gemäß des Vorschlags von Verwaltungsrat und Hauptausschuss mit Wirkung zum 01. Januar 2018 erfolgen.
Die Verbandsversammlung hat außerdem die Aufhebungssatzung über die Auflösung des Kommunalunternehmens zu beschließen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Aufgabenbestandes des Abwasser-Zweckverbandes Pinneberg sowie zur Vereinbarung einer neuen Verbandssatzung und ermächtigt die Bürgermeisterin, den Vertrag auszufertigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlage 1- Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Anlage 2 - Entwurf der neuen Verbandsatzung
Anlage 3 - Entwurf der Aufhebungssatzung für die Auflösung des azv Südholstein
Anlage 4 - E-Mail an alle Verbandsmitglieder
Anlage 5 - Vortrag: Restrukturierung und Aufgabenklärung des AZV Pinneberg: Historie und
Sachstand
Anlage 6 – Vertragsentwurf HSE
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