Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-310-2
|
|
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung Bokel am 08.12.2016 wurde der Entwurf einer Gebührensatzung für die Entleerung der Kleinkläranlagen vorgestellt und beraten.
Die Verwaltung wurde gebeten, die Satzung entsprechend den tatsächlichen Kosten anzupassen und der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der nun vorgelegten Fassung der Satzung sind die nach dem Ausschreibungsverfahren ermittelten Kosten eingearbeitet worden und in Gebührensätze für die jeweilige Inanspruchnahme umgesetzt worden.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Erlass der Satzung können die Gebühren für die Entleerung der Kleinkläranlagen erhoben werden.
Anlage:
Entwurf der Satzung der Gemeinde Bokel über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührensatzung Kleinkläranlagen Gemeinde Bokel Entwurf 16.06.2017 (169 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de