Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-259-1
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat am 8.12.2015 über die Aktualisierung der Straßenbaubeitrags-satzung beraten. Danach sollte von der Verwaltung der Zeitpunkt ausgemacht werden zu dem die Straßen
Danziger Straße, Weidkamp, Gebrüderstraße und Marktstraße
abgeschlossen sind.
Die Abrechnung dieser Straßen sollte noch nach der gültigen Satzung mit den derzeitigen Beitragssätzen erfolgen und nicht zu den beabsichtigten höheren Beitragssätzen für die Anlieger in Höhe von 85%.
Da sich im Rahmen der Beratung nunmehr auch die Straße Erlengrund in der Planung zum Ausbau befindet und nach der Planung des Straßenbauprogramms der Stadtvertretung vom 09.06.2015 zusammen mit der Danziger Straße im Jahr 2018 fertiggestellt wird, wäre die Abrechnung dieser beiden Straßen zu unterschiedlichen Beitragssätzen nicht möglich, da die Beitragspflicht in etwa zum gleichen Zeitpunkt entsteht.
Verwaltungsseitig sollte dann gemäß Beschluss der Stadtvertretung vom 14. Juni 2016 ein Konzept erarbeitet werden, zu welchem Zeitpunkt die Satzungsänderung erfolgen kann:
Herr Ortwin Schmidt informiert über die Beratung im Bauausschuss am 09.05.2016.
Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Festlegung der auszubauenden Straßen bis 2019 und die vom Gemeindeprüfungsamt geforderte Überarbeitung der Beitragsatzung konform laufen müssen. Ggf. wäre eine Baupause einzulegen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Beitragszahler nicht durch eine zwischenzeitlich neue Beitragssatzung einen höheren Ausbaubeitrag, als ursprünglich signalisiert, zu leisten haben.
Noch in der laufenden Periode sollten hierzu Überlegungen in den Fraktionen vorgenommen werden.
Herr Schönfelder beantragt, durch die Verwaltung einen neuen Vorschlag zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Ausbau der Stadtstraßen bis 2019 zu erarbeiten, das sicherstellt, dass die Beitragszahler nicht durch eine zwischenzeitlich neu erlassene Beitragssatzung einen höheren Erschließungsbeitrag, als ursprünglich durch die der derzeitig gültigen Norm ermittelt, zu leisten haben.
Vorschlag der Verwaltung :
Die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung wird zum 01.01.2020 in Kraft gesetzt.
Die sonstigen Änderungsvorschläge zur Straßenausbaubeitragssatzung nach den vom GPA geforderten Höchstsätzen der Anliegerbeiträge bleiben, wie bereits vorgelegt, erhalten. Für die Kürzung von Fehlbetragsszuweisungen aufgrund des zu geringen Ausbaubeitrages wäre dann keine Grundlage mehr vorhanden.
Damit ist gewährleistet, dass die Abrechnung der Danziger Straße, Weidkamp, Gebrüderstraße und Marktstraße nach den bisherigen Beitragssätzen erfolgen kann, hinzu käme lediglich die Straße Erlengrund, da diese zeitgleich mit der Danziger Straße 2018 ausgebaut werden soll (Beschluss Stadtvertretung vom 09.06.2015, s. Anlage). Eine Abrechnung könnte dann im Jahr 2019 nach den bisherigen Prozentsätzen erfolgen.
Sollte die Abrechnung der Straße „Erlengrund“ nicht zum bisherigen Beitragssatz erfolgen sollen, sondern zum neuen höherem Beitragssatz, sollte diese Maßnahme in der Ausführung nach 2019 verlegt werden, die Abrechnung würde dann in 2020 erfolgen, auch die Festsetzung von Vorauszahlungen.
Damit wäre dem Beschluss der Stadtvertretung vom 14.6.2016 entsprochen. Die Anlieger der Straßen die ab 2019 ausgebaut werden, wüssten dann, dass höhere Beiträge für Ausbaubeiträge als bisher zu leisten wären, ein sog. Vertrauensschutz wäre nicht gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Barmstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die neuen Beitragssätze werden die Straßenausbaubeiträge den städtischen Anteil der Kosten um ca. 10% verringern. Die Kürzung der Fehlbetragszuweisungen entfällt aufgrund der Anpassung an die vom GPA des Kreises Pinneberg geforderten Prozentsätze für die Anliegerbeiträge.
Anlage/n:
- Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
- Straßenbauprogramm vom 18.05.2015 – Beschluss Stv. vom 09.06.2015
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Änderung der SBS zum 1.1.2020 (19 KB) | |||
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2 | Vorschlag Strassenausbau bis 2018 Stand 18.05.2015 (179 KB) |
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