Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-259
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Sachverhalt:
In Anbetracht der von der Stadt Barmstedt beantragten Fehlbetragszuweisung hat der Kreis darauf hingewiesen, dass die Stadt ihre Einnahmemöglichkeiten bei der Erhe-bung von Straßenausbaubeiträgen nicht voll ausschöpft. Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) hat für die Straßen Nappenhorn und Norderstraße einen Minderbeitrag bei den Anliegerbeiträgen in Höhe von 21.871,35 € errechnet. Daher wird vom GPA dringend empfohlen, die Straßenbaubeitragssatzung auf die gesetzlich zulässigen Höchst-beiträge zu aktualisieren.
Die zulässigen Höchstwerte für Anliegerbeiträge betragen für
- Anliegerstraßen 85 % (aktuell 75 %)
- Haupterschließungsstraßen 55 % (aktuell 50 %)
- Hauptverkehrsstraßen 35 % (aktuell 25 %)
Für die weiteren Bestandteile der Straße werden Höchstwerte mit einer Wahlmöglich-keit angeboten. Hier wird vorgeschlagen, die Beiträge jeweils auf den vom GPA gefor-derten Minimalsatz anzuheben.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die zulässigen Höchstwerte für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen auszuschöpfen und der 1. Änderung der Satzung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden dann keine Abzüge bei der Fehlbetragszuweisung für zu gering bemessene Straßenbaubeiträge mehr erfolgen.
Anlage/n:
Entwurf der 1. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung
Kommentar zu § 8 KAG
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Satzungsänderung 2015 (38 KB) | ![]() |
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2 | Kommentar § 8 KAG (1748 KB) |
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