Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-048-1
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Sachverhalt:
Das Ordnungsamt hat bezugnehmend auf die Vorlage VO/2017-048 und den dazugehörigen Beschluss des Bauausschusses, die rote Fahrbahnmarkierung vor dem SKY-Markt zu entfernen, eine Rücksprache mit dem FD Straßenbau und Verkehrssicherheit, Verkehrslenkung vom Kreis Pinneberg gehalten. Angefragt worden ist eine Einschätzung der jetzigen Situation, eine mögliche Beschilderung, eine zusätzliche Fahrbahnbegrenzung oder die Entfernung der Markierung. Die Rückmeldung dazu erfolgte am 27.03.2017.
Die Situation vor Ort ist am 23.03.17 vom FD Straßenbau und Verkehrssicherheit, Verkehrslenkung gemeinsam mit der Polizeidirektion Bad Segeberg geprüft worden. Es wird mitgeteilt, dass eine Markierung (zumindest eine derartige) dort nicht hätte erfolgen sollen. Es wird den Fußgängern damit eine Art „Überweg“ suggeriert.
Andererseits konnte während des Ortstermins festgestellt werden, dass sich Fußgänger und PKW-Führer stets geeinigt haben; regelmäßig haben die PKW-Führer den Fußgängern den Vorrang gelassen. Auch aus Gesprächen mit Passanten resultiert laut Stellungnahme kein Handlungsbedarf, weil die nicht eindeutige Situation zwar erkannt, durchgängig aber nicht als Problem erachtet wurde.
Ergänzend wurde festgestellt, dass es bereits auf Grund der verkehrlichen / baulichen Situation (Tempo 20, Fahrbahnverengung an besagter Stelle) und des damit einhergehenden Geschwindigkeitsniveaus es eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass es dort zu tatsächlich unfallträchtigen Situationen kommen könnte. Nicht ausgeschlossen ist natürlich, dass im Einzelfall individuelles Verhalten zu einem grundsätzlichen, eher unnötigen Streitfall eskalieren könnte, z.B. durch übersteigert wahrgenommenes Rechtsbewusstsein.
Der Beschluss des Bauausschusses, die Markierung zu entfernen, könnte hier tatsächlich die (wünschenswerte) Rechtssicherheit schaffen. Allerdings wird die Befürchtung geteilt, dass die Fahrbandecke durch eine solche Maßnahme in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
Der Ansatz, hier durch weitere Schilder (wie z.B. das angeregte VZ 133-10) Abhilfe schaffen zu wollen, wird vom FD Straßenbau und Verkehrssicherheit, Verkehrslenkung ausgeschlossen. Die Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen 133 verbietet dies letztlich sogar: „… nur dort anzuordnen, wo Fußgängerverkehr … für den Fahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.“ Deutlicher erkennbar, als an dieser Querung, dürfte Fußgängerverkehr, laut Stellungnahme, kaum vorstellbar sein.
Die Anordnung einer Fahrbahnbegrenzung (VZ 295) wäre allenfalls vorstellbar; für erforderlich wird auch eine solche nicht gehalten – dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Unfälle etc. bisher nicht zu verzeichnen sind.
Aus den genannten Gründen wird Seitens der Verwaltung, insbesondere der entstehenden Kosten durch eine Entfernung der Markierung und der damit verbundenen möglichen Beschädigung der Fahrbahnoberfläche, keine Veränderung der Situation empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt,
1. die rote Fahrbahnmarkierung vor dem SKY-Markt zu erhalten.
2. die rote Fahrbahnmarkierung vor dem SKY-Markt entfernen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entfernung der Markierung SKY 2.500,00 €
Anlage/n:
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