Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - /2016-176-1-1
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport hat sich in seiner Sitzung am 23.01.2017 erneut mit dem Antrag des SSV Rantzau auf Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe befasst. Nach einer kurzen Beratung über den zusätzlichen Zinszuschuss, die vertraglichen Verhältnisse zwischen der Stadt Barmstedt und dem SSV Rantzau zur Pflege der Sportanlage Düsterlohe und die Generalüberholung und Mahd der Sportplätze hat der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport auf Antrag der FWB-Fraktion folgende Beschlussempfehlungen an die Stadtvertretung ausgesprochen:
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Barmstedt übernimmt 20 % der förderungsfähigen Kosten für den Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Düsterlohe.
2. Die Stadt Barmstedt zahlt an den SSV Rantzau einen Zinszuschuss für einen Teil des aufzunehmenden Darlehens in Höhe von 75.000 EUR.
3. Zwischen der Stadt Barmstedt und dem SSV Rantzau wird vertraglich geregelt, dass der verbleibende Rasensportplatz einmal wöchentlich gemäht wird und für die Generalüberholung jährlich 2.500 EUR zur Verfügung gestellt werden.
4. Der SSV Rantzau ist für Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen des neu errichteten Kunstrasenplatzes selbst verantwortlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Veranschlagung im Haushalt 2017 beruht auf dem zum Zeitpunkt der Ansatzbildung vorhandenen Kenntnisstand:
Ausgehend von Gesamtkosten von 525.000 € wurde im Haushaltsentwurf für 2017 ein Pflichtzuschuss von 20 %, mithin 105.000 €, verteilt zu je 50% auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 eingeplant (HHSt. 560100.988400; 52.500 € pro Jahr). Der Pflichtzuschuss knüpft an die Beschlusslage des Kreises Pinneberg an, der ebenfalls eine entsprechende Förderung vorsieht. Der Kreiszuschuss setzt aber einen Zuschuss der Stadt voraus, so dass diese insofern gebunden ist.
Außerdem wurde ein Zinszuschuss an den SSV Rantzau in Höhe von 1.600 € für ein von diesem aufgenommenes Darlehen in Höhe von 75.000 € beginnend ab dem Haushaltsjahr 2017 in die Planung aufgenommen (HHSt. 560100.728000). Dabei wurde von einem Zinssatz von 2,1 % und einer Laufzeit von 30 Jahren ausgegangen. Der Zinszuschuss wird mit fortlaufender Tilgung des Darlehens sinken. Bei einer Gewährung des Zinszuschusses über die volle Laufzeit des Kredites würden ca. 23.800 € insgesamt an Zuschuss gezahlt. Die Verwaltung erwartet, dass bei der Bewilligung einer evtl. Fehlbetragszuweisung dieser Posten keine Berücksichtigung finden wird.
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