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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-176  

Betreff: Antrag des SSV Rantzau - Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe -
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
19.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt zurückgestellt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der SSV Rantzau beantragt mit Schreiben vom 14.07.2016 den Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe. Der Kunstrasenplatz soll als Ersatz für den jetzigen Sportplatz Düsterlohe 2 dienen. Die wesentlichen Gründe für diese Absicht sind im Antrag des SSV Rantzau ausführlich erläutert.  Der Antrag ist form- und fristgerecht eingereicht worden und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Finanzierungsplan sieht Baukosten in Höhe von ca. 500.000 EUR für den Neubau eines Kunstrasenplatzes vor. Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Barmstedt 20 % der Baukosten (ca. 100.000 EUR) als Zuschuss übernimmt und der SSV Rantzau einen Eigenanteil von 20 % (ca. 100.000 EUR) leistet, würden sich der Kreis Pinneberg aufgrund der Einordnung der Finanzstärke der Stadt Barmstedt sowie des hohen Anteils jugendlicher Mitglieder im SSV Rantzau einen Zuschuss in Höhe von 20 % (ca. 100.000 EUR) der förderungsfähigen Baukosten gewähren. Der Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. würde einen Festzuschuss in Höhe von 50.000 EUR leisten. Entsprechende Förderanträge hat der SSV Rantzau beim Kreis Pinneberg und beim Landessportverband für das Jahr 2017 gestellt. Es verbleibt somit eine restliche Finanzierungslücke in Höhe von ca. 150.000 EUR für die der SSV Rantzau ebenfalls eine Förderung durch die Stadt Barmstedt beantragt. Der beantragte Gesamtzuschuss von 50 % der förderungsfähigen Baukosten beläuft sich damit auf ca. 250.000 EUR. Weitere Fördermittel werden für diese Maßnahme nicht gewährt.

 

Eine Realisierung des Neubaus ist für den Zeitraum 2017 / 2018 vorgesehen.

 

 

 

Stellungnahme des Gebäude- und Flächenmanagements:

 

Die Kosten für die Neuanlage eines Rasenplatz an der Düsterlohe (nach DIN) belaufen sich auf ca. 200.000 €, inklusive einer Beregnungsanlage. Die jährlich wiederkehrende Unterhaltungskosten belaufen sich auf ca. 25.000 € (u.a. mähen, düngen, Rasenrenovation).

In den Sommermonaten muss der Rasen für 8 Wochen gesperrt werden wegen Unterhaltungsarbeiten. Das gleiche gilt auch bei Frost. Während dieser Zeiten darf der Rasen nicht bespielt werden. Die Lebensdauer eines entsprechend gepflegten Rasens ist nahezu unbegrenzt.

 

 

Die Kosten für einen vergleichbaren Kunstrasenplatz belaufen sich auf ca. 500.000 €. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich auf ca. 10.000 € (2 x jährliche Grundreinigung, wöchentliches einarbeiten des Sandes).

 

Je nach Nutzungsintensität muss der Kunstrasenplatz in der Regel nach ca. 15 Jahren Nutzungsdauer erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich  auf ca. 200.000 €.

 

Der große Hauptvorteil des Kunstrasenplatzes gegenüber einem Rasenplatz ist die durchgehende ganzjährige Nutzung, sowie eine wesentlich höhere Nutzungsintensität

(ganztägig).

 

Somit ist der Kunstrasenplatz, unter Beachtung aller Randbedingungen, als die wirtschaftlichste Variante anzusehen.

 

 

Stellungnahme der Finanzabteilung:

 

Die Bezuschussung des geplanten Projekts ist aus haushaltsrechtlicher Sicht sehr kritisch zu sehen. Angesichts des vorhandenen Fehlbetrags sowie der in den Folgejahren zu erwartenden Fehlbeträge ist die Stadt Barmstedt noch mehr als ohnehin gehalten, sich auf die unbedingt nötigen Aufgaben zu beschränken. Dies hat auch darin Ausdruck gefunden, dass im Finanzplan 2016 für Sportförderung im investiven Bereich bisher jeweils nur ca. 8.000 € jährlich verankert wurden.

 

Ein Zuschuss, egal in welcher Höhe, müsste aufgrund der Haushaltslage über eine Kreditaufnahme finanziert werden, für die eine Genehmigung einzuholen wäre. Das gilt sowohl für einen direkten Zuschuss als auch für die Weitergabe eines von der Stadt aufgenommenen Kredites (bei letzterem wären zudem auch subventionsrechtliche Aspekte zu beachten). Angesichts der schon für den Haushalt 2016 eingeschränkten Kreditgenehmigung ist eine Genehmigung für diesen Zweck nicht zu erwarten. Das war auch das Ergebnis einer Rücksprache mit der Kommunalaufsicht. Von dort wird angesichts der Fehlbeträge auch in den Folgejahren kein Spielraum für einen solchen Zuschuss bzw. dessen Finanzierung über Kredite gesehen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch die Übernahme einer Bürgschaft wegen des wirtschaftlichen Risikos bei einem Ausfall des SSV Rantzau mit oben geschilderten Folgen sehr kritisch gesehen werden muss.

 


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der städtische Anteil für den Neubau eines Kunstrasenplatzes würde ca. 250.000 EUR betragen. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Finanzabteilung verwiesen.

 


Anlage/n:

 

Antrag des SSV Rantzau auf den Neubau eines Kunstrasenplatzes

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des SSV Rantzau (2556 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-176   Antrag des SSV Rantzau - Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe -   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-176-1   Antrag des SSV Rantzau - Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt
/2016-176-1-1   Antrag des SSV Rantzau - Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt

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