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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-293  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
06.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind seit der letzten Berichterstattung bzw. Beschlussfassung mit Stand vom 16.11.2016 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt

141.668,20 €

 

 

davon

 

 

 

  1.      Entfallen auf gem. Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtige Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (Gruppierungsziffer 679)

22.158,26 €

  1.      Sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)

16.651,50 €

 

 

damit sind genehmigungspflichtig

102.858,44 €

 

Es handelt sich um folgende Haushaltsüberschreitungen:

 

James-Krüss-Schule

Bauliche Unterhaltung

 

Haushaltsstelle 211000 - 500000

 

 

 

Haushaltsansatz (incl. Vorjahresreste)

7.300,00 €

Ansatzerhöhung

7.700,00 €

Ansatz nach Erhöhung

12.000,00 €

 

 

 

Begründung:

 

In der James-Krüss-Schule wurden Räume akustisch abgeschirmt. Die Maßnahme musste wegen der hörbehinderten Kinder durchgeführt werden und war nicht im Haushalt 2016 berücksichtigt.


Carl-Friedrich-von-Weizsäcker Gymnasium

Nutzungsentgelte für die „Badewonne“

 

Haushaltsstelle 230000 - 571100

 

 

 

Haushaltsansatz (incl. schon genehmigter Üpl. (800 €))

5.800,00 €

Ansatzerhöhung

5.651,77 €

Ansatz nach Erhöhung

11.451,77 €

 

 

 

Begründung:

 

Die Entgeltordnung der "Badewonne" wurde bereits im Jahr 2014 geändert. Die Stadtwerke hatten es jedoch versäumt, diese anzuwenden. Die Nachforderung betrifft die Jahre ab 2014.

 

 

Gemeinschaftsschule

Nutzungsentgelte für die „Badewonne“

 

Haushaltsstelle 281200 - 571100

 

 

 

Haushaltsansatz

11.000,00 €

Ansatzerhöhung

10.020,67 €

Ansatz nach Erhöhung

21.020,67 €

 

 

 

Begründung:

 

Die Entgeltordnung der "Badewonne" wurde bereits im Jahr 2014 geändert. Die Stadtwerke hatten es jedoch versäumt, diese anzuwenden. Die Nachforderung betrifft die Jahre ab 2014.

 

 

Hinweis: Zu diesem Themengebiet ist noch eine nicht genehmigungspflichtige Üpl. In Höhe von 3.548,53 € bei der James-Krüss-Schule angefallen. Für alle Schulen ergibt sich damit ein Betrag in Höhe von 20.220,97 € angefallen).

 

 

Steuer, allgemeine Zuweisungen und allg. Umlagen

Gewerbesteuerumlage

 

Haushaltsstelle 900000 - 810000

 

 

 

Haushaltsansatz

279.800,00 €

Ansatzerhöhung

79.486,00 €

Ansatz nach Erhöhung

359.286,00 €

 

 

 

Begründung:

Aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ist der gesetzliche Anteil an Gewerbesteuerumlage zu bezahlen. Der aus dem Ansatz errechnete und im Haushalt 2016 veranschlagte Ansatz reicht wegen der Höhe der Mehreinnahmen nicht mehr aus.

 

 

Hinweis: Im Haushalt 2017 wird dafür ein sog. Zweckbindungsring eingerichtet. Damit können dann evtl. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer automatisch für die Bezahlung der daraus fälligen Gewerbesteuerumlage verwendet werden.

 

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt

43.170,00 €

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)

10.600,48 €

 

 

damit sind genehmigungspflichtig

32.569,32 €

 

Es handelt sich um folgende Haushaltsüberschreitungen:

 

Dienstfahrzeuge Verwaltung

Fahrzeugbeschaffung

 

Haushaltsstelle 063000 - 935000

 

 

 

Haushaltsansatz

0,00 €

Ansatzerhöhung

8.200,00 €

Ansatz nach Erhöhung

8.200,00 €

 

 

 

Begründung:

 

Der Ablösebetrag für das E-Fahrzeug wurde für den Haushaltsplan 2016 versehentlich nicht angemeldet. Vertragliche Verpflichtung besteht.

 

 

Sonstige allg. Finanzwirtschaft

Zuführung zum Verwaltungshaushalt, Entnahme Humburg Haus - Konto

 

Haushaltsstelle 910000 - 900020

 

 

 

Haushaltsansatz

0,00 €

Ansatzerhöhung

16.598,82

Ansatz nach Erhöhung

16.598,82

 

 

 

Begründung:

 

Durchbuchung des beschlossenen Abschluss 2015 des Humburg Haus (hier: Rückfluss aus Vermögen).

 

Hinweis: Für die Durchbuchung der fiktiven Zinsen der Stadt an das Humburg Vermögen im Rahmen des Jahresabschluss 2015 existiert bei HHSt. 910000.910020 eine nicht genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgabe.

 


BV Meßhorn

Ausbaukosten

 

Haushaltsstelle 631100 - 960000

 

 

 

Haushaltsansatz

0,00 €

Ansatzerhöhung

7.770,70

Ansatz nach Erhöhung

7.770,70

 

 

 

Begründung:

 

Für das BV Messhorn wurde eine Schlussrechnung der Stadtwerke Barmstedt gestellt. Da das BV aber unsererseits schon 2015 abgeschlossen wurde, stehen für 2016 keine Mittel zur Verfügung.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2016 mit Stand vom 16.11.2016 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 102.858,44  sowie im Vermögenshaushalt von 32.569,32 gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 € wird Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 


Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 liste_Üpl_Apl_einschließlich_16112016 (52 KB)      

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