Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-293
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind seit der letzten Berichterstattung bzw. Beschlussfassung mit Stand vom 16.11.2016 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Verwaltungshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt | 141.668,20 € |
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davon |
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| 22.158,26 € |
| 16.651,50 € |
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damit sind genehmigungspflichtig | 102.858,44 € |
Es handelt sich um folgende Haushaltsüberschreitungen:
James-Krüss-Schule Bauliche Unterhaltung |
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Haushaltsstelle 211000 - 500000 |
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Haushaltsansatz (incl. Vorjahresreste) | 7.300,00 € |
Ansatzerhöhung | 7.700,00 € |
Ansatz nach Erhöhung | 12.000,00 € |
Begründung:
In der James-Krüss-Schule wurden Räume akustisch abgeschirmt. Die Maßnahme musste wegen der hörbehinderten Kinder durchgeführt werden und war nicht im Haushalt 2016 berücksichtigt.
Carl-Friedrich-von-Weizsäcker Gymnasium Nutzungsentgelte für die „Badewonne“ |
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Haushaltsstelle 230000 - 571100 |
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Haushaltsansatz (incl. schon genehmigter Üpl. (800 €)) | 5.800,00 € |
Ansatzerhöhung | 5.651,77 € |
Ansatz nach Erhöhung | 11.451,77 € |
Begründung:
Die Entgeltordnung der "Badewonne" wurde bereits im Jahr 2014 geändert. Die Stadtwerke hatten es jedoch versäumt, diese anzuwenden. Die Nachforderung betrifft die Jahre ab 2014.
Gemeinschaftsschule Nutzungsentgelte für die „Badewonne“ |
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Haushaltsstelle 281200 - 571100 |
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Haushaltsansatz | 11.000,00 € |
Ansatzerhöhung | 10.020,67 € |
Ansatz nach Erhöhung | 21.020,67 € |
Begründung:
Die Entgeltordnung der "Badewonne" wurde bereits im Jahr 2014 geändert. Die Stadtwerke hatten es jedoch versäumt, diese anzuwenden. Die Nachforderung betrifft die Jahre ab 2014.
Hinweis: Zu diesem Themengebiet ist noch eine nicht genehmigungspflichtige Üpl. In Höhe von 3.548,53 € bei der James-Krüss-Schule angefallen. Für alle Schulen ergibt sich damit ein Betrag in Höhe von 20.220,97 € angefallen).
Steuer, allgemeine Zuweisungen und allg. Umlagen Gewerbesteuerumlage |
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Haushaltsstelle 900000 - 810000 |
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Haushaltsansatz | 279.800,00 € |
Ansatzerhöhung | 79.486,00 € |
Ansatz nach Erhöhung | 359.286,00 € |
Begründung:
Aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ist der gesetzliche Anteil an Gewerbesteuerumlage zu bezahlen. Der aus dem Ansatz errechnete und im Haushalt 2016 veranschlagte Ansatz reicht wegen der Höhe der Mehreinnahmen nicht mehr aus.
Hinweis: Im Haushalt 2017 wird dafür ein sog. Zweckbindungsring eingerichtet. Damit können dann evtl. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer automatisch für die Bezahlung der daraus fälligen Gewerbesteuerumlage verwendet werden.
Vermögenshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt | 43.170,00 € |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung) | 10.600,48 € |
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damit sind genehmigungspflichtig | 32.569,32 € |
Es handelt sich um folgende Haushaltsüberschreitungen:
Dienstfahrzeuge Verwaltung Fahrzeugbeschaffung |
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Haushaltsstelle 063000 - 935000 |
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Haushaltsansatz | 0,00 € |
Ansatzerhöhung | 8.200,00 € |
Ansatz nach Erhöhung | 8.200,00 € |
Begründung:
Der Ablösebetrag für das E-Fahrzeug wurde für den Haushaltsplan 2016 versehentlich nicht angemeldet. Vertragliche Verpflichtung besteht.
Sonstige allg. Finanzwirtschaft Zuführung zum Verwaltungshaushalt, Entnahme Humburg Haus - Konto |
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Haushaltsstelle 910000 - 900020 |
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Haushaltsansatz | 0,00 € |
Ansatzerhöhung | 16.598,82 € |
Ansatz nach Erhöhung | 16.598,82 € |
Begründung:
Durchbuchung des beschlossenen Abschluss 2015 des Humburg Haus (hier: Rückfluss aus Vermögen).
Hinweis: Für die Durchbuchung der fiktiven Zinsen der Stadt an das Humburg Vermögen im Rahmen des Jahresabschluss 2015 existiert bei HHSt. 910000.910020 eine nicht genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgabe.
BV Meßhorn Ausbaukosten |
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Haushaltsstelle 631100 - 960000 |
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Haushaltsansatz | 0,00 € |
Ansatzerhöhung | 7.770,70 € |
Ansatz nach Erhöhung | 7.770,70 € |
Begründung:
Für das BV Messhorn wurde eine Schlussrechnung der Stadtwerke Barmstedt gestellt. Da das BV aber unsererseits schon 2015 abgeschlossen wurde, stehen für 2016 keine Mittel zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2016 mit Stand vom 16.11.2016 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 102.858,44 € sowie im Vermögenshaushalt von 32.569,32 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 € wird Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Anlage/n:
Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | liste_Üpl_Apl_einschließlich_16112016 (52 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
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