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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-279  

Betreff: Preisanpassung Strom zum 1. Februar 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
23.11.2016 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:
 

    Sachbericht & Stellungnahme der Stadtwerke

Die Umlagenbelastung (z. B. durch EEG und KWK) erhöht sich im Saldo gegenüber dem Vorjahr bei einem Normalverbraucher um voraussichtlich 0,55 ct/kWh, die Netzentgelte erhöhen sich um etwa 0,30 ct/kWh und die Einkaufskosten konnten wir bereits zum fünften Mal in Folge senken.

Der Vorteil in der Beschaffung kann die Erhöhung der gestiegenen Umlagen und einen Teil der Netzentgelterhöhung kompensieren, reicht jedoch nicht ganz um eine Preisanhebung zu vermeiden.

Wir empfehlen die Anhebung über die Grundpreise vorzunehmen, da die Fixkosten aus den Netzentgelten gestiegen sind und der jetzige Grundpreis nicht mehr kostendeckend ist:

  • Grundpreis Eintarifzähler um 10,00 €/Jahr (brutto)
  • Grundpreis Mehrtarifzähler um 15,00 €/Jahr (brutto)

 

Der von den Stadtwerken beinflussbare Preis (Beschaffung, Abwicklungsentgelt und Marge) liegt inzwischen unter 20%.

Um gesetzliche Fristen zu wahren, wird eine Anpassung zum 01.02.2017 vorgeschlagen.

Zum selben Termin planen wir eine Preisanpassung des Sondervertrages MCWatt, der in dem Zuge durch unseren neuen Sondervertrag XtraStrom abgelöst werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2017 gemäß Anlage anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 


Anlage/n:

Anlage 1 - Strompreisanpassung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 VO2016-279 Strompreisanpassung (183 KB)      

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