Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-247
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 324.900 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.614.500 EUR und der der Aufwendungen auf 1.939.400 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen mit 14.400 EUR auf Vorjahresniveau. Für die Grundsteuer B wird mit einer Einnahme in Höhe von 158.500 EUR geplant.
Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 410.000 EUR veranschlagt. Die Sollstellungen liegen derzeit mit rd. 1.118.000 EUR über dem Ansatz für 2016. Es ist jedoch davon auszugehen, dass rd. 900.000 EUR aufgrund einer Insolvenz nicht gezahlt werden. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2016 Erträge von insgesamt 1.528.673,64 EUR zum Soll gestellt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 600.000 EUR und an der Umsatzsteuer in Höhe von 49.900 EUR wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2016 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich für die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen auf 23.000 EUR und für den Familienleistungsausgleich auf 54.600 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2017 durch das Innenministerium.
Die Kreisumlage ist mit 569.000 EUR veranschlagt, gegenüber 2016 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 70.800 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang 2017 durch das Innenministerium.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 wird die Schulumlage auf insgesamt 366.400 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf 140.300 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 135.200 EUR erfolgt eine vorläufige Veranschlagung.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 177.700 EUR, davon entfallen rd. 124.400 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 53.300 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren für die zentrale Ortsentwässerung in Höhe von 153.000 EUR (inkl. der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 35.000 EUR) veranschlagt. Die Veranlagung der Haushalte erfolgte nach den beschlossenen Gebührensätzen. Im Ergebnishaushalt ist ein Gesamtdefizit von 83.400 EUR veranschlagt und im Finanzhaushalt ein Defizit in Höhe von 10.300 EUR. Die neuen Gebührenkalkulationen zum Abwasserbereich lagen zur Haushaltsplanung nicht vor.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 auf 763.500 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 18,27 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig 266.600 EUR.
Die ermittelten Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Gemeinde Westerhorn belaufen sich auf 202.000 EUR. Diesen Abschreibungen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen in Höhe von 30.600 EUR gegenüber.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.647.900 EUR und der der Auszahlungen auf 2.013.700 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 365.800 EUR aus.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 278.300 EUR.
Hiervon entfallen 69.000 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 7.000 EUR sind im Bereich des beweglichen Vermögens eingeplant, 145.000 EUR entfallen auf Baumaßnahmen, wobei die Sanierung der Heizung im Lindenhof mit 70.000 EUR die größte Position ist. Zudem ist die Tilgung von Krediten mit 57.300 EUR veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß Entwurf vom 28. Oktober 2016 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
sind im Haushaltsentwurf dargestellt.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2017 vom 28. Oktober 2016
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