Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-231
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 192.000 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 751.300 EUR und der der Aufwendungen auf 943.300 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR und aus der Grundsteuer B mit 66.500 EUR auf dem Vorjahresniveau.
Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 110.000 EUR veranschlagt. Der bisher zum Soll gestellte Betrag liegt derzeit 55.783,58 EUR über dem geplanten Ansatz für 2016. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2016 Erträge von insgesamt 145.783,58 EUR zum Soll gestellt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2016 berechnet. Insgesamt sind rd. 312.000 EUR zu erwarten, was einem Zuwachs gegenüber 2014 von rd. 16.400 EUR entspricht.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich wurden mit insgesamt 57.100 EUR geplant. Die Kreisumlage ist mit 259.900 EUR veranschlagt, gegenüber 2016 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 24.200 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2017 durch das Innenministerium.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 wird die Schulumlage auf insgesamt 366.400 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 49.700 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Es erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 83.700 EUR.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 64.700 EUR, davon entfallen rd. 45.300 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 19.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 80.600 EUR veranschlagt. Nach der Veranschlagung im Haushaltsplan liegen die Aufwendungen bei 123.900 EUR. Es ist ein Defizit von 43.300 EUR entstanden. Die Kostendeckung der Abwasserbeseitigung beträgt im Haushaltjahr 2017 für den Ergebnishaushalt somit nur 65,05 %.
Die Amtsumlage sinkt in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 auf 763.500 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,27 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 121.800 EUR.
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 733.800 EUR und der der Auszahlungen auf 883.800 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 150.000 EUR aus.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 48.900 EUR. Hiervon entfallen für den Erwerb von Grundstücken 1.000 EUR und für den Bereich Abwasser insgesamt 9.000 EUR. Zudem ist die Tilgung von Krediten mit 38.900 EUR veranschlagt.
Der Finanzausschuss Bokel empfiehlt folgenden Beschluss.
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2017 gemäß Haushaltsentwurf 2017 vom 28. Oktober 2016 wird beschlossen. Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2017 vom 28. Oktober 2016
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