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Vorlage - VO/2016-218
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Sachverhalt:
Für den Bereich des Wischhofes südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der Chemnitzstraße, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau soll der B-Plan Nr. 74 der Stadt Barmstedt entwickelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 31.03.2015 durch die Stadtvertretung gefasst und die darin beschlossene Öffentlichkeitsveranstaltung fand am 21. März 2016 unter reger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt im Rathaus statt. Zeitgleich wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung und der Öffentlichkeitsveranstaltung sind vom Stadtplanungsbüro in einem Abwägungsvorschlag dargestellt worden. Der Abwägungsvorschlag liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Aufgrund der Anregungen und Bedenken wurden die Unterlagen entsprechend angepasst und sind in den anliegenden Planunterlagen, in der Legende und den textlichen Festsetzungen entsprechend abgebildet. Die Landesplanungsbehörde hat die Planungen der Stadt Barmstedt ebenfalls zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass gegen die Bauleitplanung keine Bedenken bestehen. Im Vorwege ist bereits eine artenschutzrechtliche Begutachtung sowie eine Baugrundvorerkundung und allgemeine Beurteilung der Baugrundverhältnisse und der Versickerungsfähigkeit durchgeführt worden. Grundsätzlich bestehen nach beiden Untersuchungen keine Bedenken gegen eine Bebauung.
Als nächster Schritt ist in diesem Verfahren nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, damit anschließend die Unterlagen nach entsprechender Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden können und die Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahrensschritt beteiligt werden können.
Beschlussvorschlag:
1) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Barmstedt und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Entwürfe der Planunterlagen
Entwurf der Begründung
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Abwägungsunterlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | BAR15001_11010_Planz (164 KB) | |||
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2 | BAR15001_11011_Legende (320 KB) | |||
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3 | BAR15001_11012_Text (215 KB) | |||
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4 | BAR15001_11003_Begründung (4732 KB) | |||
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5 | BAR15001_BP_13002_4(1)_anonym (540 KB) |
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