Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-077-1
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Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte in der Ursprungsvorlage zur effizienteren Gestaltung des Antragsverfahrens vorgeschlagen, Haushaltsmittel für Jugendfahrten in Höhe von 1.200 EUR mit der Förderung der Jugendarbeit für anerkannte Jugendorganisation zusammenzufassen und nach den hierfür geltenden Vorgaben auszuzahlen. Der Haushaltsansatz für die Förderung der anerkannten Jugendorganisationen hätte sich von bisher 3.300 EUR auf 4.500 EUR erhöht. Die Haushaltsmittel für Jugendfahrten wären im Gegenzug entfallen. Die Vereine hätten selbst entscheiden können, wie und in welcher Höhe die eigenen Fahrten unterstützt worden wären. Bei dieser Variante wäre zu bedenken gewesen, dass Vereine, die nicht in Barmstedt angesiedelt sind, aber mit Barmstedter Kindern eine Ausfahrt unternehmen, künftig keine Förderung mehr erhalten hätten. Insbesondere dieser letzte Aspekt wurde seitens der Ausschussmitglieder nicht akzeptiert.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat daher den Vorschlag in seiner Sitzung am 10.05.2016 abgelehnt und die Angelegenheit an die Verwaltung zurückverwiesen. Die Ausschussvorsitzende Frau Mareyke Hermann hat die Verwaltung daraufhin beauftragt, den Mitgliedern des Ausschusses für Jugend und Soziales die Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat sie die Ausschussmitglieder zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Richtlinie gebeten. In diesem Zusammenhang wird Herr Dieckmann das Antragsverfahren zur Förderung der Jugendarbeit und zur Bezuschussung der Jugendfahrten während der Sitzung am 12.09.2016 den Ausschussmitgliedern erläutern.
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit zwei weitere Vorschläge zur Richtlinie erarbeitet:
Zur effizienteren Gestaltung des Antragsverfahrens für Jugendfahrten schlägt die Verwaltung vor, Haushaltsmittel für Jugendfahrten für Barmstedter Vereine in Höhe von 1.000 EUR mit der Förderung der Jugendarbeit für anerkannte Jugendorganisation zusammenzufassen und nach den hierfür geltenden Vorgaben auszuzahlen. Vereine, die nicht in Barmstedt angesiedelt sind, aber mit Barmstedter Kindern eine Jugendfahrt unternehmen, erhalten nach den alten Voraussetzungen weiterhin eine Bezuschussung. Hierfür könnten Haushaltsmittel in Höhe von 200 EUR bereitgestellt werden. Dem Wunsch der Ausschussmitglieder wäre damit entsprochen. Nachteil dieser Variante wäre aus Sicht der Verwaltung, dass Jugendfahrten künftig auf zwei verschiedene Arten gefördert werden.
Der zweite Vorschlag der Verwaltung sieht vor, das Antragsverfahren zur Bezuschussung von Jugendfahrten nicht zu ändern, da es das transparenteste und fairste Verfahren ist, um gezielt die Ausfahrten von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Dem Wunsch der Ausschussmitglieder, dass auch auswärtige Vereine mit Barmstedter Kindern weiterhin gefördert werden, wird entsprochen. Darüber hinaus wird mit der direkten Förderung von Fahrten sichergestellt, dass keine pauschale Bezuschussung über die Mitgliederzahl stattfindet, obwohl ein Verein in einem Jahr möglicherweise keine Ausfahrt unternommen hat. Die Richtlinien sollten aus Sicht der Verwaltung auch bei dieser Variante redaktionell überarbeitet werden.
Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei beiden Vorschlägen ergäben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinien Zuschüsse Jugendpflege (28 KB) | ||||
2 | Vorschlag CDU (297 KB) |
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