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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-077  

Betreff: Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk GoosBezüglich:
VO/2016-063
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
10.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 über ein effizienteres Verfahren zur Bezuschussung von Fahrten Barmstedter Jugendgruppen beraten.

 

Der Vorschlag des Ausschusses sieht vor, Jugendfahrten mit mindestens acht Teilnehmern an mindestens drei Tagen künftig mit 20,- EUR pro Tag zu fördern. Klassenfahrten sind von der Bezuschussung ausgenommen. Bisher werden Fahrten mit mindestens acht Teilnehmern an mindestens drei Tagen mit 1,20 EUR pro Tag und Teilnehmer gefördert.

 

Im Haushaltsjahr 2015 sind 1.225,20 EUR für die Förderung von Jugendfahrten von den Vereinen abgerufen worden. Hierzu ist festzustellen, dass nicht die Art der Berechnung der Zuschüsse den relativ großen Verwaltungsaufwand verursacht, sondern die Vielzahl der Antragsverfahren mit überwiegend geringen Fördersummen im Ergebnis. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher über eine andere Art der Verteilung der Fördermittel nachgedacht werden. In diesem Zusammenhang ist außerdem anzumerken, dass die Förderung der Jugendfahrten in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen ist, da von den Vereinen immer weniger Fördermittel für Jugendfahrten abgerufen wurde.

 

Die Verwaltung schlägt zur effizienteren Gestaltung des Antragsverfahrens vor, Haushaltsmittel für Jugendfahrten in Höhe von 1.200 EUR mit der Förderung der Jugendarbeit für anerkannte Jugendorganisation zusammenzufassen und nach den hierfür geltenden Vorgaben auszuzahlen. Der Haushaltsansatz für die Förderung der anerkannten Jugendorganisationen würde von bisher 3.300 EUR auf 4.500 EUR steigen. Die Haushaltsmittel für Jugendfahrten würden im Gegenzug entfallen. Den Vereinen bliebe es künftig selbst überlassen, wie und in welcher Höhe die eigenen Fahrten unterstützt werden. Bei dieser Variante ist zu bedenken, dass Vereine, die mit Barmstedter Kindern eine Ausfahrt unternehmen, aber nicht in Barmstedt angesiedelt sind künftig keine Förderung mehr erhalten. Im Haushaltsjahr 2015 sind hierfür Mittel in Höhe von 30,- EUR für zwei Fahrten abgerufen worden. 

 

Die Verwaltung hat ihren Vorschlag mit den Vereinen, die in der Vergangenheit ca. 2/3 der Fördersumme erhalten haben, diskutiert. Die Vereine begrüßen den Vorschlag der Verwaltung, da diese Art der Verteilung auch den Aufwand in den Vereinen möglichst gering hält.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt, Haushaltsmittel in Höhe von 1.200 EUR für die Förderung von Fahrten Barmstedter Jugendgruppen mit der Förderung der Jugendarbeit für anerkannte Jugendorganisationen zusammenzufassen und unter den dafür geltenden Vorgaben auszuzahlen. Die Verwaltung wird beauftragt die Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendarbeit an Jugendgemeinschaften entsprechend anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel der Fahrtenzuschüsse der Haushaltsstelle 4512.7080 werden mit den Zuschüssen für anerkannte Jugendorganisationen unter der Haushaltsstelle 4515.7080 zusammengefasst. Insofern ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 


 

 

Stammbaum:
VO/2016-063   Vereinfachung der Abrechnungen für die Zuschüsse der Jugendfreizeiten   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Mitteilungsvorlage Barmstedt
VO/2016-077   Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-077-1   Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt

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