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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-291-1  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea UberBezüglich:
VO/2015-291
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.12.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Seit Erstellung der Ursprungsvorlage mit Stand vom 31. Oktober 2015 sind bis zum 01. Dezember 2015 die in der Anlage ausgewiesenen weiteren Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben Stand 31.10.2015

abzgl. Korrektur Kita Arche-Noah

 

76.706,57 EUR

- 1.404,52 EUR

Mehrausgaben Stand 01.12.2015

23.600,00 EUR

Mehrausgaben insgesamt

98.902,05 EUR

 

davon

 

 

  1.      entfallen auf gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtige Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679)

 

           0,00 EUR

  1.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

  17.473,89 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

81.428,16 EUR

 

 

 

 

 

Bei den weiteren 19.400,00 EUR handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

Gemeinschaftsschulen

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstellen 281200-672000

 

Haushaltssoll

65.000,00 EUR

Anordnungssoll

72.000,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.000,00 EUR

 

 

 

Begründung:

Die Höhe der Schulkostenbeiträge sind nicht planbar, da freie Schulwahl besteht.

 

 

 

 

 

Ersatzschulen

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstellen 285000-671000

 

Haushaltssoll

42.900,00 EUR

Anordnungssoll

55.300,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

12.400,00 EUR

 

 

 

Begründung:

Die Höhe der Schulkostenbeiträge sind nicht planbar, da freie Schulwahl besteht.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

0,00 EUR

 

 

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2015 – Stand 01. Dezember 2015 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 81.428,16 EUR und im Vermögenshaushalt von 0,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 EUR wird Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Anträge Haushaltsüberschreitungen über 5.000 EUR und

Anträge Haushaltsüberschreitungen bis 5.000 EUR.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen über 5.000 € (Stand 01.12.2015) (954 KB)      
Anlage 3 2 Haushaltsüberschreitungen über 5.000 € (nachträglich zur HHSt. 2812-6720) (316 KB)      
Anlage 2 3 Haushaltsüberschreitungen bis 5.000 € (Stand 01.12.2015) (1640 KB)      
Anlage 4 4 Haushaltsüberschreitungen bis 5.000 € (nachträglich) (345 KB)      
Stammbaum:
VO/2015-291   Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2015   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2015-291-1   Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2015   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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