Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-282-1
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Sachverhalt:
Anliegend wird ein neuer Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2016 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Im Finanzausschuss Westerhorn und im Ausschuss für die Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn sind folgende Änderungen beschlossen und in dem neuen Haushaltsentwurf vom 25.11.2015 eingepflegt:
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.100 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.831.600 EUR und der der Aufwendungen auf 1.835.700 EUR festgesetzt.
Für die Sanierung des Unterstands Steingarten sind zusätzliche Mittel in Höhe von 8.500 EUR eingeplant.
In der Gaststätte Lindenhof wurden für den Austausch der Notbeleuchtungsbatterien und die Anschaffung einer Belüftungsanlage 10.000 EUR bereitgestellt. Des Weiteren sind für die Beleuchtung der Trittstufe zur Kegelbahn 500 EUR eingeplant. Somit erhöht sich der Ansatz auf dem Produktkonto 573020.521100 EUR um 10.500 EUR auf 26.100 EUR.
Für die Entschlammung der Klärteiche wurden 14.000 EUR im Haushaltsjahr veranschlagt.
Zudem sind für die Erstellung des Kanalkatasters insgesamt 7.500 EUR bereitgestellt.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 2.040.000 EUR und der der Auszahlungen auf 1.999.400 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 40.600 EUR aus.
Im Rahmen der Asylbewerberproblematik ist beabsichtigt ein Grundstück zu erwerben.
Der Kaufpreis beträgt 217.000 EUR. Die Kaufsumme zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 233.275 EUR wird durch eine Kreditaufnahme abgedeckt.
Es ist beabsichtigt, einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung – zu beantragen. Die Mittel der Sonderförderung sind nach Rücksprache mit der KfW fast ausgeschöpft, so dass eine zügige Beantragung erfolgen sollte. Der Zinssatz bei dieser Sonderförderung beträgt 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Die Konditionen für eine reguläre Kreditaufnahme bei der KfW schwanken bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren derzeit von 0,33 % bis 0,40 % p.a. effektiv und sollten alternativ zur Sonderförderung beantragt werden.
Im Rahmen der Umstellung auf LED Leuchten wird die Straßenbeleuchtung durch weitere Straßenlaternen erweitert. Hier sind Mittel in Höhe von 7.500 EUR veranschlagt.
Zudem ist für die westliche Seite der Bahn ein „Bike + Ride“ Parkplatz geplant. Die Kosten belaufen sich auf 10.000 EUR. Entsprechende Förderungen können bei der NAH.SH in Höhe von 7.500 EUR und bei der Metropolregion Hamburg – Förderverein Nord in Höhe von 1.250 EUR beantragt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß Entwurf vom 25.11.2015 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
sind im Haushaltsentwurf dargestellt.
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