Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-282
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2016 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 37.400 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.831.600 EUR und der der Aufwendungen auf 1.794.200 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen mit 14.400 EUR leicht unter Vorjahresniveau. Für die Grundsteuer B wird mit einer Einnahme in Höhe von 158.000 EUR geplant.
Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 390.000 EUR veranschlagt. Die Sollstellungen liegt derzeit mit rd. 72.000 € über dem Ansatz für 2015. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2015 Erträge von insgesamt 472.792,41 EUR zum Soll gestellt. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet werden und ggf. über einen Nachtrag eine Anpassung vorgenommen werden.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 571.600 EUR und an der Umsatzsteuer in Höhe von 39.700 EUR wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2015 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich für die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen auf 310.600 EUR und für den Familienleistungsausgleich auf 52.300 EUR, dass sind 295.000 EUR mehr als im Jahr 2015.
Die Kreisumlage ist mit 484.500 EUR veranschlagt, gegenüber 2015 bedeutet dies eine Minderausgabe von 26.900 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang 2016 durch das Innenministerium.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 wird die Schulumlage auf insgesamt 312.800 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf 120.000 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 142.200 EUR erfolgt eine vorläufige Veranschlagung. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 149.000 EUR, davon entfallen rd. 92.900 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 56.100 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren für die zentrale Ortsentwässerung in Höhe von 152.200 EUR (inkl. der Niederschlagswasser-gebühren in Höhe von 35.000 EUR) veranschlagt. Die Veranlagung der Haushalte erfolgte nach den beschlossenen Gebührensätzen. Im Ergebnishaushalt ist ein Gesamtdefizit von 69.800 EUR veranschlagt und im Finanzhaushalt ein Überschuss in Höhe von 21.200 EUR.
Es ist im Haushaltsjahr 2016 für den Wegeunterhaltungsverband ein Sonderbeitrag in Höhe von 50.000 EUR für den Moordamm eingeplant, so dass insgesamt ein Betrag in Höhe von 75.000 EUR eingezahlt wird.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2016 auf 784.800 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 20,96 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig 260.400 EUR.
Die ermittelten Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Gemeinde Westerhorn belaufen sich auf 188.400 EUR. Diesen Abschreibungen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen in Höhe von 30.900 EUR gegenüber.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.798.100 EUR und der der Auszahlungen auf 1.707.100 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 91.000 EUR aus.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 72.000 EUR.
Hiervon entfallen 37.500 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 28.500 EUR auf Investitionen der Feuerwehr -davon sind 22.000 EUR für die Beschaffung des Digitalfunks eingeplant-, 3.500 EUR auf den Abwasserbereich und 2.500 EUR für Öffentliches Grün. Zudem ist die Tilgung von Krediten mit 33.400 EUR veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2016 gemäß Entwürfe vom 28.10.2015 zu beschließen.
b) Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2016 gemäß Entwurf vom 28.10.2015.
Finanzielle Auswirkungen:
sind im Haushaltsentwurf dargestellt.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2015 vom 28. Oktober 2015
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