Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-195-1
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Sachverhalt:
Auf Grund der Anfragen der CDU Fraktion sind Stellungnahmen der Freiwilligen Feuerwehr und vom Kreis Pinneberg eingeholt worden, die die Notwendigkeit der Einrichtung der Verpflichtungsermächtigung verdeutlichen und erläutern.
1. Inwieweit wurde die Alternative der Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges durchgerechnet? Welche finanzielle Belastung würde hier zum Tragen kommen?
Die Feuerwehr hat mit mehreren Wehren gesprochen, die auf gebrauchte Fahrzeuge zurückgegriffen haben. Es handelte sich um kostenintensive Notlösungen, die früher oder später wieder bereinigt werden mussten, sodass Neubeschaffungen mit zeitlicher Verzögerung erfolgt sind. Eine Einsatzfähigkeit der Wehr war dadurch nicht zu jeder Zeit gegeben.
Eine Berechnung für ein gebrauchtes Fahrzeug ist auf Grund der dadurch möglichen Mehrkosten und den geschilderten Problemen nicht durchgeführt worden. Hinzu kommt, dass ein gebrauchtes Fahrzeug nicht die erforderliche und auf die Einsatzsituation abgestimmte Ausrüstung führt und dadurch kostenintensive Umbauten mit sich bringen würde.
Als Ergänzung wird darauf hingewiesen, dass Gebrauchtfahrzeuge nur förderungsfähig sind, wenn sie als Vorführfahrzeug bis zu einem Höchstalster von 24 Monaten beschafft werden; wenn sie neuwertig und überholt sind und der Hersteller die Garantie wie für ein neues Fahrzeug leistet. Des Weiteren wird für Fahrzeuge nur eine Förderung möglich, wenn sie der Norm DIN 14530 entsprechen.
2. Gibt es noch eine kleinere Version eines Erstlöschfahrzeuges? (z.B. kommt auch ein TLF 2000 in Frage?
Ein TLF 3000 ist für die Barmstedter Feuerwehr nach den Planungsergebnissen des Beschaffungsausschusses die beste Lösung. Ein richtiges Tanklöschfahrzeug 24/50 oder TLF 4000 mit 4000 bis 5000Ltr. Wasser wie Ouickborn, Elmshorn oder Horst es vorhalten, passt nicht in die Einsatzstruktur der Feuerwehr.
Alternativ ist ein LF20 genauso teuer oder je nach Ausstattung teurer als ein TLF3000, hat aber eine Ausstattung, die zum Großteil schon vorhanden ist und nicht doppelt benötigt wird. Es hat jedoch zu wenig Wasser an Bord und selbst bei einer Auflastung auf 16t. zu wenig Gewichtsreserven. Ein TLF 2000 hat nur ein 10t Fahrgestell und sehr wenig Wasser an Board. Mit der dort verbauten Pumpe FPN1000 bekommt die Wehr den Schlauch für die Wasserwerfer der Drehleiter nicht gefüllt d.h. die Wehr benötigt zwei Fahrzeuge an der Einsatzstelle um den Werfer der Drehleiter (1600/min) zu speisen. Die Freiwillige Feuerwehr muss ein größeres Einsatzgeschehen mit weniger Personal abarbeiten können.
Der Beschaffungsausschuss der Feuerwehr hat sich für ein gut ausgestattetes TLF3000, 16t, Automatik, Fahrgestell mit Gruppenkabine, Typ: TLF 3000 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14530 Teil 22, ausgesprochen. Das Fahrzeug kostet ca. 340.000,-€. Die Beladung ca. 50.000,-€ wenn, wie von der Wehr geplant, über 50% der vorhandenen TLF Beladung übernommen wird.
Da der Beschaffungsausschuss mit Listenpreisen kalkuliert hat, geht die Wehr von einem Beschaffungspreis von 380.000,-€ aus. Das Altfahrzeug wird zwischen 5.000,-€ und 8.000,-€ einbringen. Auf Grund von Streichungen in der Ausstattung ist laut Wehrführung für das Fahrzeug und der Ausschreibung mit Kosten in Höhe von 310.000 ,-€ zu rechnen.
3. Inwieweit können zusätzliche Fördermittel vom Kreis oder Land für ein zwingend benötigtes Löschfahrzeug beantragt werden? Ist eine Förderung für 2017 sicherer als eine unsichere Förderung 2016?
Neben der Förderung aus der Feuerschutzsteuer gem. den Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens ( § 31 FAG ) besteht die Möglichkeit der Antragstellung beim Fachdienst 11 Controlling und Finanzen auf eine Sonderbedarfszuweisung aus dem Kreisfonds.
Grundsätzlich ist die Förderung in keinem Haushaltsjahr sicher. Gem. Nr. 1 der Richtlinien hat der Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Der Kreis Pinneberg fördert nach einer Prioritätenregelung vorwiegend Feuerwehrfahrzeuge, so dass die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Förderung / Zuweisung in jedem Jahr sehr hoch ist.
Dies wird sich auch in der Zeit der Digitalfunk-Beschaffung und -Förderung nicht ändern.
Somit gibt es in den Haushaltsjahren 2016 / 2017 ff keine vorhersehbaren Unterschiede in der Förderung.
4. Wir bitten um Vorlage des langfristigen Bedarfsplanes der Feuerwehr für die vorhandenen Fahrzeuge, damit hier auch ggf. erforderliche Folgeinvestitionen betrachtet werden können.
Inwieweit ist ein ergänzender bzw. überlappender Brandschutz mit Nachbarwehren in den Bedarfsplan der Feuerwehr mit aufgenommen worden?
Einen langfristigen Feuerwehrbedarfsplan gibt es nicht. Die Großfahrzeuge sollten nach 25 Jahren ausgetauscht werden und das wurde in Barmstedt bei jeder Ersatzbeschaffung überschritten. Die Ersatzbeschaffung von zwei Löschfahrzeugen wurde seit 10 Jahren immer wieder im Haushaltsentwurf der Feuerwehr angegeben.
Grundlage für die Anzahl und Größe der Löschfahrzeuge ist der Feuerwehrbedarfsplan vom Landesfeuerwehrverband. Durch die Angabe von einfachen Kriterien zur Situation der Brandlast und der Einwohnerzahl ergibt sich nach einem Punktesystem die vorzuhaltende Anzahl von Löschfahrzeugen.
Ein kostenintensives Bedarfsgutachten von spezialisierten Ingenieurbüros kann für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfplanes in Auftrag gegeben werden. Dieses führt dazu, dass die Stadt bzw. in Folge dessen auch die Politik die Vorgaben eines Feuerwehrbedarfplanes umzusetzen hat, sofern ermittelte Bedarfe nicht gedeckt sind.
Eine Zusammenarbeit mit den Umlandwehren erfolgt bereits seit Jahren. Am Tag wird bei einem Feuer mit Menschenleben in Gefahr eine Umlandwehr sofort, je nach Gefahrenlage, mit alarmiert. Es ist aber nicht Aufgabe der Umlandgemeinden die Defizite in der Ausrüstung der eigenen Wehr auszugleichen.
Die Stadt Barmstedt hat eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Dazu gehört auch das Bereitstellen einer angemessenen Ausrüstung. Das heißt im Fahrzeugbereich Sicherheitsgurte, verstellbare Lenkräder, einstellbare Fahrersitze, Lenk- und Fahrhilfen wie ABS, ESP und z.B. ein Automatikgetriebe, des Weiteren Airbags, angepasste Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten und im Geräteraum entsprechende Verlastung mit angepassten Entnahmehöhen. Eigensicherung durch Frontblitzer und einer fest verbauten Heckabsicherung, sowie eine Rückfahrkamera als Hilfsmittel, auch als Schutz der Kameraden, kann man nicht entbehren.
Das Baujahr des jetzigen TLF ist 1990. Dies ist nicht das älteste Fahrzeug der Wehr, jedoch durch Beschluss der Feuerwehr, das am dringendsten auszutauschende Fahrzeug.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt der Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges zu.
Finanzielle Auswirkungen: Verpflichtungsermächtigung 310.000 €
Anlage/n:
Zeitplan der Beschaffung TLF
Vorplanung TLF
Planung TLF
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Zeitplan der Beschaffung TLF (11 KB) | ![]() |
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2 | Vorplanung TLF (314 KB) | |||
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3 | Planung TLF (277 KB) |
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