Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-195  

Betreff: Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jan Fröhlich
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
01.09.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für den Beginn der Ausschreibung des neuen Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Barmstedt und die darauf folgende Auftragsvergabe wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 310.000 EUR benötigt. Nach den ersten Kostenschätzungen ist die Feuerwehr noch von 340.000 EUR ausgegangen, durch eine nochmalige Überarbeitung des Fahrzeugkonzeptes konnten noch einige Streichungen vorgenommen und so die Kosten auf 300.000 EUR gesenkt werden. Hinzu kommen dann aber noch Kosten für das Verfahren der Ausschreibung.

Die Lieferzeit des neuen Fahrzeuges beträgt nach Auftragserteilung voraussichtlich 12 Monate, wodurch eine Lieferung Mitte / Ende 2016 erfolgen würde.

Normgerechte Feuerwehrfahrzeuge sind nach § 31 FAG grundsätzlich bezuschussungsfähig, über eine Zuschusshöhe kann der Kreis Pinneberg aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen. Die Höhe richtet sich nach den jeweils verfügbaren Fördermitteln. Es wird aber grundsätzlich von einer Förderhöhe von 20 % ausgegangen, ein dementsprechender Förderantrag müsste dann bis Ende 2015 beim Kreis Pinneberg gestellt werden.

 

Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt, Herr Schinkel, hat eine Stellungnahme für die Notwendigkeit der Fahrzeugbeschaffung verfasst, welche als Anlage beigefügt ist.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt der Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Verpflichtungsermächtigung 310.000 EUR

 

 


Anlage/n:

Stellungnahme Wehrführung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme WF zur Notwendigkeit der Beschaffung (24 KB) PDF-Dokument (39 KB)    
Stammbaum:
VO/2015-195   Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr   Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2015-195-1   Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr - Beantwortung der Fragen der CDU-Fraktion   FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner