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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-313-1  

Betreff: Änderung der Abwassersatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter KnaakBezüglich:
VO/2014-313
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
11.12.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2014 über die 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung beraten. Daraus sind Änderungswünsche hervorgegangen, die soweit rechtlich möglich und sinnvoll, in einem neuen Entwurf eingearbeitet worden sind. Dabei wird darauf hingewiesen, dass hier keine neue Satzung frei formuliert  sondern die bestehende Satzung nur um rechtlich notwendige Änderungen ergänzt wird.

 

Die gewünschte Umformulierung in § 1 Abs.4 Satz 1 mit dem Wortlaut “ Der Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung gehören insbesondere an“ führt zu keiner Verbesserung des Sachverhaltes und wird daher nicht empfohlen.

 

Dem Wunsch nach einer Vereinheitlichung bei der Formulierung  „bebaute und befestigte Flächen“ und „überbaute und befestigte Flächen“  ist rechtlich bedenklich. Grundsätzlich wäre die Formulierung „überbaute“ zulässig, jedoch enthält § 1 Abs.7 eine Definition aus dem Landeswassergesetz, dessen Wortlaut nicht verändert werden sollte.

 

§ 3 Abs. 2 ist ersatzlos zu streichen, da eine entsprechende Regelung bereits in § 19 Abs. 4 aufgenommen worden ist.

 

§ 8 Abs. 3 muss auf die vorhergehenden Absätze 1 und 2 verweisen.

 

Die Anregung in § 8a die Formulierung soweit anzupassen, dass bei der Versickerung auch Sonderfälle wie z. B. Sickerschächte darunter fallen können, wird aufgenommen. Die neue Formulierung lautet “…auf dem Grundstück soll die Versickerungsfähigkeit des Bodens ausgeschöpft werden und….“

 

Die Anregung, in der Satzung durchgehend darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines Dritten (Beauftragten)  bedienen kann, wird nicht aufgenommen, da dies rechtlich nicht erforderlich ist.

 

Die Anregung in § 24 Abs. 1 die Absätze nach der numerischen Folge neu zu sortieren wird unter Hinweis auf die Anfangs beschriebene Beschränkung auf rechtlich notwendige Änderungen nicht  empfohlen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Grundlage für rechtssichere Gebührenerhebung

 


Anlage/n:

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung

Lesefassung der neuen Abwassersatzung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 Satzung zur Aenderung der Abwasserbeseitigungssatzung (69 KB) PDF-Dokument (96 KB)    
Anlage 2 2 11.2014 Lesefassung -neu (156 KB) PDF-Dokument (174 KB)    
Stammbaum:
VO/2014-313   Änderung der Abwassersatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2014-313-1   Änderung der Abwassersatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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