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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-316  

Betreff: Gebührenerhebung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter Knaak
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
25.11.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen der Novellierung des Abwassersatzungsrechtes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ist auch eine Regelung zu den dezentral gelegenen Kleinkläranlagen und Sammelgruben herbeizuführen. Im Gemeindegebiet sind 10 Kleinkläranlagen, 3 Klärteiche und ein Filtergraben vorhanden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Abwasserzeckverband (azv) mit der Entschlammung für die dezentralen Anlagen zu beauftragen. Grundlage für dieses Verfahren ist ein Vertrag mit dem azv. Die Kosten die der azv der Gemeinde hierfür in Rechnung stellt, können den Betreibern der Anlagen als Gebühr in Rechnung gestellt werden. Der Verwaltungskostenaufwand für die Erstellung der Gebührenbescheide kann ebenfalls mit dieser Gebühr erhoben werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Verwaltung zu beauftragen, die Vertragsverhandlungen mit dem azv aufzunehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Dieses Verfahren wäre für die Gemeinde kostenneutral.

 

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
VO/2014-316   Gebührenerhebung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2014-316-1   Gebührenerhebung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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