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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-199  

Betreff: 4. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie Vähling
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.08.2014 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.10.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtliche tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) vom 01.04.2013 wurde zuletzt durch die am 10.12.2013 von der Stadtvertretung beschlossene 3. Änderungssatzung geändert.

 

Seitens der Verwaltung und in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wird vorgeschlagen, die o.g. Satzung anzupassen.

 

Die Anpassung bezieht sich u.a. auf die Teilnahme von bürgerlichen Ausschussmitgliedern an Fraktionssitzungen. Laut der bisherigen o.g. Satzung bekommen nur die bürgerlichen Ausschussmitglieder für die Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 22,50 €, wenn diese Fraktionssitzungen zur Vorbereitung für eine Ausschusssitzung dient. Außerdem bekommen nur stellv. bürgerliche Ausschussmitglieder im Vertretungsfall ein Sitzungsgeld für eine Fraktionssitzung.

 

Daher wird vorgeschlagen, dass alle bürgerlichen Ausschussmitglieder und stellv. bürgerliche Ausschussmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 22,50 € für Fraktionssitzungen erhalten, auch wenn diese Fraktionssitzungen nicht zur Vorbereitung für eine Ausschusssitzung dient.

 

Ein Sitzungsgeld wird für Fraktionssitzungen für höchstens 7 Sitzungen je Fraktion und Kalenderjahr gezahlt gemäß § 20 Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt. Diese Vorschrift bleibt unverändert..


Beschlussvorschlag:

Die Anpassung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtliche tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) wird zugestimmt.

Die 4. Änderung der Entschädigungssatzung wird beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.11.2014 in Kraft

.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

-          4. Änderungssatzung

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung (61 KB)      
Stammbaum:
VO/2014-199   4. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2014-199-1   4. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)   Strategische Steuerung   Mitteilungsvorlage Barmstedt
VO/2014-199-2   5. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Barmstedt

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