Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-624
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung legt gem. § 27 Gemeindeordnung (GO) die Ziele und Grundsätze für die Stadt Barmstedt fest. Mit der Festlegung von Zielen durch die Stadtvertretung werden die strategischen Vorgaben für eine städtische Entwicklung vorgegeben Diese dienen als Grundlage für das Handeln der Verwaltung sowie der Orientierung des politischen Ehrenamtes.
Die in der Stadtvertretung aktiven politischen Fraktionen wurden um Benennung der von ihnen gewünschten strategischen Ziele aufgefordert. Vier von fünf Fraktionen haben hierzu Ihre Ideen eingebracht. Es wurde diese Ziele, soweit es ging, auf Übereinstimmung geprüft und hieraus die im Beschlussvorschlag dargestellten Oberziele entwickelt. Bei den Zielen, die lediglich von einer Fraktion unterbreitet wurden, erfolgte keine direkte Berücksichtigung.
Beschlussvorschlag:
Es werden für die Legislaturperiode 2013-2018 folgende Ziele festgelegt.
- Konsolidierung des städtischen Haushaltes.
Im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Der Wohnstandort Barmstedt ist durch die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse und der Berücksichtigung möglichst geringer Wege zwischen dem Wohn- und Arbeitsstandort zu festigen. Hierbei ist die örtliche Infrastruktur anzupassen und zu entwickeln. Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sind hierbei zu berücksichtigen. Eine bedarfsgerechte Neuausweisung von Wohnbauflächen im städtischen Eigentum wird angestrebt. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird unterstützt.
- Zur Attraktivität des Wohnstandortes Stadt Barmstedt ist ein bedarfsgerechtes Kindertagesbetreuungsangebot für die Kinder der Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten.
- Das Schulangebot in der Stadt Barmstedt ist zu erhalten. Zur Attraktivität der Schulen sind die räumlichen Gegebenheiten zeitgemäß herzustellen. Der erforderliche Stand der Technik ist zu berücksichtigen. Die Außenanlagen der Schulen sollen dem Erholungswert dienen und sind entsprechend herzurichten.
- Das Naherholungsangebot ist zu erhalten und über die Aktiv Region auch dauerhaft vorzuhalten. Hierzu ist in Abstimmung mit den in der Aktiv Region Beteiligten ein Konzepte zur Ausdehnung des regionalen Naherholungsangebotes zu erarbeiten.
- Die Ausrichtung der Stadt Barmstedt als Erholungsort ist weiterzuentwickeln. Hierzu sind die touristischen Erlebnisse zu erfassen und darzustellen und gemeinsam mit dem Amt Rantzau und dem Amt Hörnerkirchen zu entwickeln.
- Die Wirtschaftsförderung ist fortzusetzen. Hierbei ist die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und gemeinsam mit dem HGB zu entwickeln. Hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung ist eine Flächenbevorratung gewünscht, um den externen und internen Bedürfnissen der Gewerbetreibenden Rechnung zu tragen.
- Den erforderlichen Ausbau sowie die Herstellung der Straßen und Wege nachhaltig unter Berücksichtigung einer Barrierefreiheit sicherzustellen und zeitlich gestaffelt fortzusetzen. Hierbei sind auch die gestiegenen Anforderungen an die Erschließungsanlagen im Falle von Naturereignissen zu berücksichtigen.
- Streben nach weiteren Kooperationen hinsichtlich der Verwaltungsleistungen. Sinnvolle Ausgliederungen von Dienstleistungen sind nicht ausgeschlossen.
Die strategischen Ziele sind Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Workshop vorzustellen. Ideen zur Umsetzung der Ziele sind gewünscht.
Finanzielle Auswirkungen:
ohne
Anlage/n:
Gez.
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76