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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-571  

Betreff: 1. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2013-520
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
01.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
22.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat am 20. August 2013 den 1. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 mit folgenden Inhalten beschlossen:

 

  1. Neubewertung der Stelle „Sachbearbeiter/in IT und Kommunikationstechnik“

 

  1. Verlängerung der Befristung der Stelle „Sachbearbeiter/in Doppik II“

 

Kurzfristig hat sich jetzt noch der nachfolgende Sachverhalt ergeben, der eine Ergänzung des vorstehenden Beschlusses erforderlich macht:

 

  1. Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich „Soziales“ des Fachamtes für Bürgerdienste und gesellschaftlichen Angelegenheiten zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bearbeitung der  Aufgaben nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz

 

Die Personalbemessung in den o. a. Aufgabenbereichen des Fachamtes für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten ist nicht ausreichend und bedarf einer Aufstockung.

 

Insbesondere im laufenden Jahr haben die Fallzahlen in den Bereichen Grundsicherung und Asyl erheblich zugenommen. Dies hat zu zusätzlichen Arbeitsbelastungen geführt mit der Folge, dass die Aufgabenerledigung in den vorstehend genannten Bereichen nur noch unzulänglich erfolgen konnte. Durch die nicht ausreichende Personalausstattung haben sich Arbeitsrückstände angesammelt. Im Juli 2013 belief sich die Anzahl der noch unbearbeiteten Anträge auf 27, in 125 laufenden Fällen waren Änderungen nicht eingearbeitet. Der Verpflichtung, Unterhaltsansprüche zu prüfen und geltend zu machen, kann zurzeit überhaupt nicht nachgekommen werden.   

 

Von den Mitarbeiter/innen wurde mehrmals auf die Situation hingewiesen. Daraufhin wurde eine halbtags beschäftigte Mitarbeiterin, die bisher im Wesentlichen mit der Abarbeitung der Altfälle nach dem BSHG befasst war, zur Unterstützung mit eingesetzt. Zur weiteren Entlastung wurde zusätzlich eine weitere Mitarbeiterin befristet bis zum 30. November 2013 mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden ab dem 21. Mai 2013 eingestellt. Außerdem wurden die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingeschränkt. Diese Maßnahmen haben sich als unzulänglich erwiesen.

 

Es ist kurzfristig dringend erforderlich, den Bereich neu zu ordnen und personell ausreichend auszustatten. 

 

Mit öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 06. Dezember 2006 wurde zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Barmstedt vereinbart, dass der Kreis Pinneberg ab dem 01. Januar 2007 die o. a. Aufgaben zur Durchführung auf die Stadt Barmstedt überträgt. Der Stadt obliegt die Personal- und Sachausstattung; der Kreis Pinneberg erstattet die mit der Aufgabenerledigung verbundenen Personal- und Sachkosten über eine Fallkostenpauschale. Träger der Aufgaben bleibt der Kreis Pinneberg. Gleichlautende Verträge hat der Kreis Pinneberg auch mit weiteren Städten und Gemeinden im Kreis geschlossen.

 

Der Berechnung des Personalbedarfs liegt die Arbeitsmenge zugrunde. Hierfür werden Jahresfallzahlen ermittelt. Als maßgebliche Zahl für die Arbeit werden die laufenden monatlichen Auszahlungsfälle (ohne Doppel- und Einmalzahlungen bezogen auf eine Bedarfsgemeinschaft) im Jahresdurchschnitt ermittelt. Für die Personalbemessung werden für die verschiedenen Hilfearten je Vollzeitkraft durchschnittliche Leistungswerte zu Grunde gelegt (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung = 260 Fälle, Asylbewerberleistungsgesetz = 140 Fälle). Fälle, die keine Zahlung zur Folge haben, werden durch einen in der Fallkostenpauschale enthaltenen Zuschlag in Höhe von 10 % der Personalausgaben abgegolten. 

 

Vom Bereich Soziales im Fachamt für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten werden die Fälle der Stadt Barmstedt, des Amtes Hörnerkirchen und des Amtes Rantzau bearbeitet. Während im Jahr 2008 durchschnittlich 216 Fälle bearbeitet wurden, ist in diesem Jahr von einem Anstieg auf durchschnittlich weit über 300 Fälle auszugehen. Im Juli belief sich die Anzahl der in der Bearbeitung befindlichen Fälle auf 319. 

 

Die Gründe hierfür liegen in den gestiegenen Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten und im Besonderen in der voraussichtlichen Zugangsentwicklung der Asylbewerber/innen. Nach der vom Innenministerium mit Erlass vom 10. Juli 2013 mitgeteilten Einschätzung muss in Schleswig-Holstein in diesem Jahr mit einem Zugang von 3.350 Erstantragsstellern gerechnet werden. Im Jahr 2012 belief sich diese Zahl auf 2.277. Im ersten Halbjahr 2013 sind die Zugänge in Schleswig-Holstein gegenüber dem Vergleichszeitraum 2012 um rd. 96 % gestiegen. Das Innenministerium bittet darum, diese Prognose bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. 

 

Der Anstieg der Fallzahlen hatte die Erhöhung der Kostenerstattung des Kreises Pinneberg zur Folge. Im Jahr 2012 wurde auf der Grundlage eines Personalbedarfs von 1,175 Stellen abgerechnet, im laufenden Jahr werden Vorauszahlungen in Höhe des Aufwands für 1,311 Stellen geleistet. Die endgültige Abrechnung für 2013 erfolgt bis zum 15. März 2014. Es kann aber schon jetzt davon ausgegangen werden, dass die Abrechnung eben wegen der steigenden Fallzahlen auf Grundlage von rd. 1,50 Stellen erfolgen wird. Für die Folgejahre ist ein weiterer Anstieg zu erwarten. 

 

Aktuell beläuft sich die Personalausstattung für diese Aufgabengebiete auf 1,00 Stellen. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung ist es erforderlich, den Bereich dauerhaft um eine Ganztagsstelle aufzustocken. Dabei ist eine Besetzung mit zwei Vollzeitkräften anzustreben, damit insbesondere auch Engpässe in Urlaubs- und Krankheitsfällen optimaler aufgefangen werden können. 

 

Der Bereich „Soziales“ im Fachamt für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten umfasst künftig dann die folgenden Stellen:

 

  1. Sozialhilfe, Grundsicherung, Asyl (Stellenanteil 1,00) – neu!,
  2. Sozialhilfe, Grundsicherung, Asyl (Stellenanteil 1,00) – vorhanden 
  3. Soziales, Altfälle BSHG (Stellenanteil 0,50) – vorhanden,
  4. Wohngeld, Rentenangelegenheiten (Stellenanteil 0,52) – vorhanden,
  5. Wohngeld, Sozialstaffel Kindertagesstätten (Stellenanteil 1,00) – vorhanden.

 

Die neu einzurichtende Ganztagsstelle soll auch die fachliche Sachgebietsleitung beinhalten. Verantwortliche Führungskraft ist weiterhin die Leitung des Fachamtes für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten. Die auf der neu einzurichtenden Stelle zu erledigenden Aufgaben wurden definiert und in eine Stellenbeschreibung aufgenommen. Zu bewerten ist die Stelle nach der Entgeltgruppe 10 TVöD.

 

Die Inhaberin der Stelle zur lfd. Nr. 3 könnte sich wieder mit ihrem eigentlichen Aufgabengebiet befassen, bei Arbeitsspitzen Unterstützung leisten sowie in Urlaubs- und Krankheitsfällen mit zur Vertretung herangezogen werden. Für die Stelleninhaber/innen zu den lfd. Nrn. 4 und 5  würde sich an den derzeitigen Aufgabeninhalten nichts verändern.

 

Das bis zum 30. November 2013 befristete Teilzeitarbeitsverhältnis würde nach diesem Vorschlag zum vorgenannten Zeitpunkt auslaufen.

 


Beschlussvorschlag:

In Erweiterung des Beschlusses vom 20. August 2013 beschließt die Stadtvertretung den der Vorlage VO/2013-571 beigefügten Entwurf des 1. Nachtrages zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013.

 


 


Anlage/n:

Entwurf des 1. Nachtrages zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplan 2013 - 1. Nachtrag (mit Ergänzung) (10 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Stammbaum:
VO/2013-520   1. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2013-571   1. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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