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Vorlage - VO/2013-420-2
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Im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche ist eine erneute öffentliche eingeschränkte Auslegung des Entwurfes nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB in der Zeit vom 04. Juni 2013 bis zum 19. Juni 2013 durchgeführt worden. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Absatz 3 BauGB beteiligt. Anregungen und Bedenken wurden in dieser Zeit nicht geäußert, so dass einer abschließenden Beschlussfassung nun nichts mehr im Wege steht.
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, unter Hinweis auf die Beratung während der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung am 22.05.2013, hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Abwaegung_B10_Aend2_BrandeHoeki_130620 (92 KB) | |||
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2 | Auszug_Begruendung_Hoeki_B10_Aend2_130620.doc (57 KB) | |||
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3 | Stellungnahmen_Hoeki_B10_Aend2_erneute_Auslegung (295 KB) |
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