Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-420-1  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen "Lohe" und "Dorfstraße" in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Plans Nr. 10;

a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit

b) erneuter Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartBezüglich:
VO/2013-420
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
22.05.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Eine Beratung über die Abwägung der Anregungen und Bedenken hat in der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 13.05.2013 stattgefunden. Insbesondere wurde über die Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) sehr ausführlich gesprochen. Der LBV-SH hat zwar grundsätzlich Zustimmung zur Errichtung des Lärmschutzwalles signalisiert, allerdings weitgreifende Auflagen gefordert, die zukünftig für die Gemeinde Kosten verursachen werden. Aus diesem Grunde soll der Wall aus dem Plan herausgenommen und passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden. Desweiteren wird in der Begründung zur 2. Änderung des B-Planes die Forderung des Innenministeriums nach einer Nachvollziehbarkeit für eine Festsetzung als Mischgebiet eingearbeitet. Die Forderung des Fachdienstes Abfall, dass Müllsammelplätze vorzusehen sind, wird ebenfalls in den Planunterlagen berücksichtigt und erscheint als Hinweis in den Grundstückskaufverträgen. Hinsichtlich der Löschwasserversorgung hat bereits eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr stattgefunden. Weitere Anregungen und Bedenken wurden während der Sitzung des Ausschusses beraten, der Verweis des NABU Landesverband Schleswig-Holstein auf fehlende Aussagen zur Grünordnung im Zusammenhang mit der reduzierten Grundflächenzahl ist nicht nachvollziehbar und die Bedenken eines Anliegers bezüglich des bisher geplanten Lärmschutzes entlang der L 114 werden durch die Festsetzung von passivem Lärmschutz entbehrlich. Die Bedenken des Sielverbandes bezüglich des Drosselabflusses konnten durch eine Abstimmung im Vorwege zum Erlaubnisantrag mit dem Sielverband und der Unteren Wasserbehörde ausgeräumt werden. Ebenso wurde durch Abstimmung mit dem Anlieger bezüglich der Nutzung eines Grabens alle Bedenken ausgeräumt. Mit diesen Aktualisierungen in den Abwägungsunterlagen sowie in der Planzeichnung und der dazugehörenden Begründung  kann der nachfolgende Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. die während der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bauleitplanes abgegebenen Stellungnahmen sind wie in der Anlage aufgeführt abzuwägen;
  2. den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10, 2. Änderung für den Bereich südöstlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße;
  3. den aktualisierten und geänderten Entwurf des Planes mit dem entsprechenden Entwurf der Begründung und der dazugehörenden umweltrelevanten Unterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die beteiligten Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu unterrichten. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind lediglich Anregungen zulässig, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen. Die erneute Auslegung erfolgt über einen Zeitraum von 2 Wochen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Aktualisierte Abwägungsunterlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwaegung_B10_Aend2_BrandeHoeki_130514 (127 KB)      
Stammbaum:
VO/2013-420   2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen "Lohe" und "Dorfstraße" in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Plans Nr. 10; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) erneuter Auslegungsbeschluss   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2013-420-1   2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen "Lohe" und "Dorfstraße" in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Plans Nr. 10; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) erneuter Auslegungsbeschluss   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2013-420-2   2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen "Lohe" und "Dorfstraße" in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Plans Nr. 10; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner