Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-420-1
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Sachverhalt:
Eine Beratung über die Abwägung der Anregungen und Bedenken hat in der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 13.05.2013 stattgefunden. Insbesondere wurde über die Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) sehr ausführlich gesprochen. Der LBV-SH hat zwar grundsätzlich Zustimmung zur Errichtung des Lärmschutzwalles signalisiert, allerdings weitgreifende Auflagen gefordert, die zukünftig für die Gemeinde Kosten verursachen werden. Aus diesem Grunde soll der Wall aus dem Plan herausgenommen und passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden. Desweiteren wird in der Begründung zur 2. Änderung des B-Planes die Forderung des Innenministeriums nach einer Nachvollziehbarkeit für eine Festsetzung als Mischgebiet eingearbeitet. Die Forderung des Fachdienstes Abfall, dass Müllsammelplätze vorzusehen sind, wird ebenfalls in den Planunterlagen berücksichtigt und erscheint als Hinweis in den Grundstückskaufverträgen. Hinsichtlich der Löschwasserversorgung hat bereits eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr stattgefunden. Weitere Anregungen und Bedenken wurden während der Sitzung des Ausschusses beraten, der Verweis des NABU Landesverband Schleswig-Holstein auf fehlende Aussagen zur Grünordnung im Zusammenhang mit der reduzierten Grundflächenzahl ist nicht nachvollziehbar und die Bedenken eines Anliegers bezüglich des bisher geplanten Lärmschutzes entlang der L 114 werden durch die Festsetzung von passivem Lärmschutz entbehrlich. Die Bedenken des Sielverbandes bezüglich des Drosselabflusses konnten durch eine Abstimmung im Vorwege zum Erlaubnisantrag mit dem Sielverband und der Unteren Wasserbehörde ausgeräumt werden. Ebenso wurde durch Abstimmung mit dem Anlieger bezüglich der Nutzung eines Grabens alle Bedenken ausgeräumt. Mit diesen Aktualisierungen in den Abwägungsunterlagen sowie in der Planzeichnung und der dazugehörenden Begründung kann der nachfolgende Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- die während der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bauleitplanes abgegebenen Stellungnahmen sind wie in der Anlage aufgeführt abzuwägen;
- den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10, 2. Änderung für den Bereich südöstlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße;
- den aktualisierten und geänderten Entwurf des Planes mit dem entsprechenden Entwurf der Begründung und der dazugehörenden umweltrelevanten Unterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die beteiligten Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu unterrichten. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind lediglich Anregungen zulässig, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen. Die erneute Auslegung erfolgt über einen Zeitraum von 2 Wochen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Aktualisierte Abwägungsunterlagen
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Anlagen: | |||||
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1 | Abwaegung_B10_Aend2_BrandeHoeki_130514 (127 KB) |
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