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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-375-1  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Barmstedt für das Gebiet Spitzerfurth / Lillsche Wiese;

hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartBezüglich:
VO/2013-375
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Der Bauausschuss der Stadt Barmstedt hat sich in seiner Sitzung am 25. März 2013 ausführlich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Lillsche Wiese / Spitzerfurth“ befasst.  Die anfängliche Beratung sah zuerst nur die Überplanung einer rund 2,5 ha großen Fläche zur Bereitstellung für eine Wohnbebauung vor. Nach ausführlicher Beratung sprach sich der Bauausschuss jedoch dafür aus, den gesamten Bereich von rund 7 ha der sogenannten Lillschen Wiese von der Wohnbebauung im „Amalie-Schoppe-Weg“ einschließlich der Kleingärten bis hin zur Krückau wie in dem anliegenden Lageplan dargestellt zu überplanen. Während die bisher überplante Fläche von ca. 2,5 ha auch weiterhin der Wohnbebauung dient, soll der restliche Teil der jetzigen landwirtschaftlichen Fläche als Naturerlebnisraum sowie als Fläche für die Sohlgleite und die Kleingärten  eingeplant werden. Diese Fläche soll dauerhaft als zu erhaltene Grünfläche festgesetzt werden. Der Stadtvertretung wurde ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Für das Gebiet „Spitzerfurth / Lillsche Wiese“ westlich des „Amalie-Schoppe-Wege“, nördlich der Landesstraße L 75 – „Spitzerfurth“ und südöstlich der Krückau wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Planungsziele dieser Gebiete sind:

a. die Ausweisung eines rund 2,5 ha großen westlich des „Amalie-Schoppe-Weges“ liegenden Bereiches als Wohnbaufläche,

b. die Ausweisung des restlichen Teiles dieses Areals bis hin zur Krückau einschließlich der darin enthaltenen Kleingärten als Naturerlebnisraum, für die Kleingärten und für die Sohlgleite.

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.

4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zurzeit keine.

 


Anlage/n:

Lageplan des Geltungsbereiches

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bar_B71_Lageplan (198 KB)      
Stammbaum:
VO/2013-375   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Barmstedt für das Gebiet Spitzerfurth / Lillsche Wiese; hier: Aufstellungsbeschluss   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2013-375-1   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Barmstedt für das Gebiet Spitzerfurth / Lillsche Wiese; hier: Aufstellungsbeschluss   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt

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