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Vorlage - VO/2013-375
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Eine derzeit landwirtschaftlich genutzte rund 2,5 ha große Fläche soll durch eine entsprechende Bauleitplanung für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes befindet sich westlich des „Amalie-Schoppe-Weges“, nördlich der Landesstraße L 75 - „Spitzerfurth“ und südöstlich der Krückau. Aktuell haben bereits mehrere Familien und Ehepaare Interesse am Kauf eines Grundstückes im zukünftigen Plangebiet bekundet.
1. Für das Gebiet „Spitzerfurth / Lillsche Wiese“ westlich des „Amalie-Schoppe-Weges“, nördlich der Landesstraße L 75 - „Spitzerfurth“ und südöstlich der Krückau wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Planungsziel ist die Ausweisung dieses Gebietes als Wohnbauflächen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
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Anlagen: | |||||
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1 | Bar_Spitzerfurth (379 KB) |
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