Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-315-1
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Im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2013 wurde vorgetragen, dass die berücksichtigten Änderungen fraktionsübergreifend grundsätzlich zustimmungsfähig sind. Lediglich die Ausschussgröße sowie das Recht der Bürger auf Einberufung einer Einwohnerversammlung sollten noch erörtert bzw. rechtlich geprüft werden.
Die Nachfrage bei der Kommunalaufsicht bezüglich des Vorschlages von Herrn Dr. G. Thiel, im § 13 des Satzungsentwurfes die Möglichkeit zu schaffen, dass Bürger eine Einwohnerversammlung einfordern dürfen, wurde inzwischen beantwortet. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht vom 27.02.2013 ist die Durchführung einer Einwohnerversammlung eindeutig dem Bürgervorsteher bzw. der Stadtvertretung vorbehalten. Die Festlegung eines Quorums, mit dem Ziel eine Einwohnerversammlung durchzuführen entbehrt einer rechtlichen Grundlage.
Somit wurde eine solche Festlegung nicht im Entwurf berücksichtigt.
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Anlagen: | |||||
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1 | Hauptsatzung Stand HA 12022013 (114 KB) |
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