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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-315  

Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
12.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen der Anpassung der kommunalrechtlichen Vorschriften sind nunmehr auch Inhalte der bestehenden Hauptsatzung der Stadt Barmstedt anzupassen. Die Hauptsatzungsinhalte haben sich dabei stark an Mustersatzung gemäß bestehendem Erlass zu orientieren, wobei dieser die rechtlichen Neuerungen der Gemeindeordnung bislang nicht erfasst.

 

Die Neufassung der Satzung beinhaltet bislang folgende Bereiche:

 

§ 4 Abs. 2

Die Hinweise zur Euro- Umrechnung entfallen.

 

§ 7 Abs. 1e

Dem Bauausschuss wird die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen) übertragen, da bislang im § 9 Abs. 2 Nr. 13 die Entscheidung dem Bürgermeister übertragen war, nach Beratung im Bauausschuss.

 

§ 8

Hier wird der § 27 GO zitiert, nachdem die Stadtverwaltung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Barmstedt festlegt.

 

§ 9 Abs. 2 Nr. 7

Hier wird der Neuregelung gem. § 76 GO Rechnung getragen, in dem die Höhe festgelegt wird, bis zu der der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheiden kann. Über die Berichterstattung über Spenden, die höher als 50 € ausfallen ist zu berichten.

 

§ 9 Abs. 2 Nr. 12

Hier wird die Zuständigkeit bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens konkretisiert.

 

§ 12 Abs. 1

Hier ist berücksichtigt der Grundsatz der Öffentlichkeit.

 

§ 13 Abs. 1 und 4

Die Vorschriften zur Einwohnerversammlung wurden angepasst.

 

§ 14

Die Zustimmung der Stadtvertretung bei Auftragsvergaben nach einem förmlichen Vergabeverfahren an Stadtvertreter ist nicht mehr zustimmungspflichtig. Hierüber ist lediglich zu berichten. Diese Änderung berücksichtigt, dass die Vergabeentscheidung zu dokumentieren ist und auch ein Rechtsanspruch besteht, soweit auch das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

 

§ 17 Abs. 1

Hier wird lediglich eine verwaltungsinterne Anweisung bekräftigt um die Bekanntmachung deutlich nachzuweisen.

 

Unberücksichtigt bei der Anpassung der Hauptsatzung sind mögliche Veränderungen hinsichtlich der Zusammenlegung von Ausschüssen und hierauf basierend mögliche Veränderungen bei der Ausschussbesetzung bislang nicht berücksichtigt.

 

So könnte ggf. der Bauausschuss und Umweltausschuss als Ausschuss für städtebauliche Entwicklung zusammengelegt werden, da viele Umweltbelange im Rahmen der baulichen Belange mit zu berücksichtigen sind.

 

Ferner könnten die Ausschüsse für Kultur, Schule und Sport sowie der für Jugend und Soziales als Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zusammengelegt werden.

 

Sollte eine Zusammenlegung gewünscht sein, so wäre dies im Rahmen der weiteren Beratung zu konkretisieren.

 

Hingewiesen wird darauf, dass die Wahrscheinlichkeit der Wiederherstellung der gesetzlichen Regelungen gem. §§ 16a-16 f GO sehr groß ist. Der Erlass weiterer Satzungen ist somit nicht erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Eine Anpassung der Fachausschüsse sowie der Anzahl der Mitglieder in den Fachausschüssen wird derzeit nicht befürwortet. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Neufassung der Hauptsatzung wird zurückgestellt. Die Hauptsatzung ist hinsichtlich der Anzahl der Ausschüsse sowie deren Anzahl der regelmäßigen Mitglieder anzupassen (hier ist konkret der Änderungswunsch zu benennen).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine / Ggf. Weniger Aufwandsentschädigung

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Naufassung 23012013 (1249 KB)      
Stammbaum:
VO/2013-315   Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2013-315-1   Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Barmstedt
/2013-315-1-1   Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Barmstedt

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