Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-251-1
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Es wird Bezug genommen auf die Vorlage VO/2012-251 des Fachamtes für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten vom 06. November 2012 für die Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 19. November 2012. Die Vorlage beinhaltete die nachfolgende Schilderung des Sachverhalts:
„Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg wird am 15.11.2012 im Zuge eines Sachberichtes über die Weiterführung der Schulsozialarbeit beraten. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes stehen bis zum 31.12.2013 zur Verfügung. Durch die Bildung entsprechender Haushaltsreste wird eine Förderung bis spätestens 31.07.2014 möglich sein. Das Förderprogramm des Kreises endet am 31.07.2013, über eine Weiterführung wurde bisher nicht entschieden. Durch Staatsvertrag wurde zwischenzeitlich vereinbart, dass die Einsparungen aus den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II von den Kreisen u.a. für die Weiterführung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollen. In welchem Umfang bzw. in welcher Höhe diese Förderung ausfallen wird, ist zur Zeit nicht absehbar.
Für die Mitarbeiterinnen entsteht dadurch eine äußerst unbefriedigende Situation, die durch die diversen Fördergrundlagen (Dauer; Höhe, Geldgeber) eigentlich schon seit Jahren besteht. Nahezu alle größeren Städte sind bereits dazu übergegangen, die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter von der Befristung zu entbinden und auch neue Stellen entsprechend auszuschreiben. Dadurch, dass der Stellenmarkt in den vergangenen Jahren aufgrund des stark erhöhten Bedarfes heute nahezu abgeschöpft ist, entsteht hier, auch für die Stadt Barmstedt, eine prekäre Situation. Will man gute und bewährte Kräfte im Arbeitsverhältnis halten, sollte man die bestehenden Verträge an die Marktlage anpassen.
Die Entwicklung an den Schulen bzw. auch die gesellschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken ist. Hier sollten finanzielle Überlegungen im Zweifel in den Hintergrund rücken und vor allem die Aufgabe im Vordergrund stehen. Auch wenn eine zukünftige Förderung der Schulsozialarbeit in ihrem Umfang heute nicht sicher benannt werden kann, so ist doch davon auszugehen, dass eine Förderung erfolgen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Verträge der Schulsozialarbeiterinnen entsprechend anzupassen und von einer Befristung zu entbinden.“
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat am 19. November 2012 einstimmig folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
„Der Ausschuss empfiehlt, auch nach dem 31.07.2013 die Schulsozialarbeit in dem bestehenden Umfang sicherzustellen und somit die entsprechenden Arbeitsverträge anzupassen. Der Kreis Pinneberg wird aufgefordert, die Förderung für die Schulsozialarbeit mindestens im bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten.“
Gemäß Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sind die Stellen der Schulsozialpädagoginnen bis zum 31. Juli 2013 befristet. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend und Soziales vom 19. November 2012 zur Aufhebung dieser Befristungen wird in den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2013 aufgenommen. Die Beratungen und Beschlussfassungen hierüber erfolgen jedoch erst Ende Januar 2013 im Hauptausschuss und im Februar 2013 in der Stadtvertretung. Um dem Wunsch der Mitarbeiterinnen auf Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge ab dem 01. August 2013 entsprechen zu können, sollte die Stadtvertretung im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 die Empfehlung des Ausschusses für Jugend und Soziales entsprechend beschließen.
Die Stadtvertretung beschließt, auch nach dem 31. Juli 2013 die Schulsozialarbeit in dem bestehenden Umfang sicherzustellen und die entsprechenden Arbeitsverträge anzupassen. Der Kreis Pinneberg wird aufgefordert, die Förderung für die Schulsozialarbeit mindestens im bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten
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