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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-251  

Betreff: Weiterführung der Schulsozialarbeit
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
19.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg wird am 15.11.2012 im Zuge eines

Sachberichtes über die Weiterführung der Schulsozialarbeit beraten. Die Mittel aus dem

Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes stehen bis zum 31.12.2013 zur Verfügung. Durch

die Bildung entsprechender Haushaltsreste wird eine Förderung bis spätestens 31.07.2014

möglich sein. Das Förderprogramm des Kreises endet am 31.07.2013, über eine Weiter-führung wurde bisher nicht entschieden. Durch Staatsvertrag wurde zwischenzeitlich

vereinbart, dass die Einsparungen aus den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II von den

Kreisen u.a. für die Weiterführung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollen. In

welchem Umfang bzw. in welcher Höhe diese Förderung ausfallen wird, ist zur Zeit nicht

absehbar.

 

Für die Mitarbeiterinnen entsteht dadurch eine äußerst unbefriedigende Situation, die durch die diversen Fördergrundlagen (Dauer; Höhe, Geldgeber) eigentlich schon seit Jahren besteht. Nahezu alle größeren Städte sind bereits dazu übergegangen, die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter von der Befristung zu entbinden und auch neue Stellen entsprechend auszuschreiben. Dadurch, dass der Stellenmarkt in den vergangenen Jahren aufgrund des stark erhöhten Bedarfes heute nahezu abgeschöpft ist, entsteht hier, auch für die Stadt Barmstedt, eine prekäre Situation. Will man gute und bewährte Kräfte im Arbeitsverhältnis halten, sollte man die bestehenden Verträge an die Marktlage anpassen.

 

Die Entwicklung an den Schulen bzw. auch die gesellschaftliche Entwicklung der

vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit nicht mehr

aus dem täglichen Leben wegzudenken ist. Hier sollten finanzielle Überlegungen im Zweifel

in den Hintergrund rücken und vor allem die Aufgabe im Vordergrund stehen. Auch wenn

eine zukünftige Förderung der Schulsozialarbeit in ihrem Umfang heute nicht sicher benannt

werden kann, so ist doch davon auszugehen, dass eine Förderung erfolgen wird. Die

Verwaltung schlägt daher vor, die Verträge der Schulsozialarbeiterinnen entsprechend anzupassen und von einer Befristung zu entbinden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, auch nach dem 31.07.2013 die Schulsozialarbeit in dem

bestehenden Umfang sicherzustellen und somit die entsprechenden Arbeitsverträge

anzupassen. Der Kreis Pinneberg wird aufgefordert, die Förderung für die Schulsozialarbeit

mindestens im bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der unklaren Sachlage, kann heute nicht sicher über finanzielle Auswirkungen

berichtet werden. Die bisherige Förderung teilt sich für das Schuljahr 12/13 wir folgt auf:

- Kreismittel: 27.257,78 €

- Bundesmittel: 36.386,66 €

 

 


 

Stammbaum:
VO/2012-251   Weiterführung der Schulsozialarbeit   Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2012-251-1   Weiterführung der Schulsozialarbeit   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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