Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-251
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Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg wird am 15.11.2012 im Zuge eines
Sachberichtes über die Weiterführung der Schulsozialarbeit beraten. Die Mittel aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes stehen bis zum 31.12.2013 zur Verfügung. Durch
die Bildung entsprechender Haushaltsreste wird eine Förderung bis spätestens 31.07.2014
möglich sein. Das Förderprogramm des Kreises endet am 31.07.2013, über eine Weiter-führung wurde bisher nicht entschieden. Durch Staatsvertrag wurde zwischenzeitlich
vereinbart, dass die Einsparungen aus den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II von den
Kreisen u.a. für die Weiterführung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollen. In
welchem Umfang bzw. in welcher Höhe diese Förderung ausfallen wird, ist zur Zeit nicht
absehbar.
Für die Mitarbeiterinnen entsteht dadurch eine äußerst unbefriedigende Situation, die durch die diversen Fördergrundlagen (Dauer; Höhe, Geldgeber) eigentlich schon seit Jahren besteht. Nahezu alle größeren Städte sind bereits dazu übergegangen, die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter von der Befristung zu entbinden und auch neue Stellen entsprechend auszuschreiben. Dadurch, dass der Stellenmarkt in den vergangenen Jahren aufgrund des stark erhöhten Bedarfes heute nahezu abgeschöpft ist, entsteht hier, auch für die Stadt Barmstedt, eine prekäre Situation. Will man gute und bewährte Kräfte im Arbeitsverhältnis halten, sollte man die bestehenden Verträge an die Marktlage anpassen.
Die Entwicklung an den Schulen bzw. auch die gesellschaftliche Entwicklung der
vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit nicht mehr
aus dem täglichen Leben wegzudenken ist. Hier sollten finanzielle Überlegungen im Zweifel
in den Hintergrund rücken und vor allem die Aufgabe im Vordergrund stehen. Auch wenn
eine zukünftige Förderung der Schulsozialarbeit in ihrem Umfang heute nicht sicher benannt
werden kann, so ist doch davon auszugehen, dass eine Förderung erfolgen wird. Die
Verwaltung schlägt daher vor, die Verträge der Schulsozialarbeiterinnen entsprechend anzupassen und von einer Befristung zu entbinden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, auch nach dem 31.07.2013 die Schulsozialarbeit in dem
bestehenden Umfang sicherzustellen und somit die entsprechenden Arbeitsverträge
anzupassen. Der Kreis Pinneberg wird aufgefordert, die Förderung für die Schulsozialarbeit
mindestens im bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der unklaren Sachlage, kann heute nicht sicher über finanzielle Auswirkungen
berichtet werden. Die bisherige Förderung teilt sich für das Schuljahr 12/13 wir folgt auf:
- Kreismittel: 27.257,78 €
- Bundesmittel: 36.386,66 €
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