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Auszug - 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach der Erläuterung weist Herr Dr. Thiel darauf hin, dass die vorgesehene Erhöhung besonders auch Alleinstehende trifft. Von der Summe her ist dieser Ansatz für den Gesamthaushalt sicher nicht entscheidend. Er sieht in den Empfehlungen ein Diktat des Landes, dem die Selbstverwaltung in den Kommunen folgen muss.
Nach Diskussion verschiedener Möglichkeiten wird beantragt und vorgeschlagen, ab 1.3.2014 den ersten Hund mit 96 €, ab 1.1.2015 mit 108 € und ab 1.1.2016 mit 120 € zu besteuern. Der zweite Hund soll mit 240 € und jeder weitere Hund mit 360 € besteuert werden. Für gefährliche Hunde gilt jeweils der 8fache Satz für den ersten Hund.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer gemäß Vorschlag mit folgenden Ansätzen:
ab 1.3.2014 für den 1. Hund 96 €, ab 1.1.2015 mit 108 €, ab 1.1.2016 mit 120 €,
der zweite Hund mit 240 €, jeder weitere Hund mit 360 €. Gefährliche Hunde sind mit dem jeweils 8fachen Satz für den ersten Hund anzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: keine
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