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Auszug - 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende erläutert die geplanten Änderungen, die eine 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt erforderlich machen. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01.02.2005 sind die Regelungen in § 46 Abs. 1 und 2 GO über die Besetzung der Ausschüsse geändert worden, soweit die Ausschüsse durch Verhältniswahl gewählt werden. Dies ist in der Hauptsatzung festzuschreiben. Durch die neue Bekanntmachungsverordnung vom 11.11.2005 können örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen auch dadurch im Internet erfolgen, dass diese im Internet bereitgestellt und in der Zeitung unter Angabe der Internetadresse darauf hingewiesen wird. Das führt dann auch zu Einsparungen.
Herr Busse regt an, das im Bekanntmachungstext mit aufgenommen werden sollte, dass entsprechende Informationen auch im Rathaus eingesehen werden können.
Beschluss:
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig, die Stadtvertretung möge die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt gemäß Entwurf vom 05.02.2007 beschließen.
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