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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-017  

Betreff: 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
27.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
24.04.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Stadt Barmstedt sollte durch eine 2. Nachtragssatzung in folgenden Punkten ergänzt bzw. geändert werden:

 

1. Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01. Februar 2005

 

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01. Februar 2005 sind die Regelungen in § 46 Abs. 1 und 2 GO über die Besetzung der Ausschüsse geändert worden, soweit die Ausschüsse durch Verhältniswahl gewählt werden. Erhält dabei eine Fraktion abweichend von ihrer Stärke in der Gemeindevertretung mehr als die Hälfte der zu vergebenden Ausschusssitze, wird derjenigen anderen Fraktion mit der nächsten Höchstzahl ein weiterer Ausschusssitz zugeteilt. Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden.

 

Über die Gesetzesänderung wurde bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Mai 2005 berichtet. Gleichzeitig wurde empfohlen, die Hauptsatzung zu gegebener Zeit um einen klarstellenden Hinweis zu ergänzen, dass sich die Zahl der Ausschusssitze durch die Anwendung der neuen Vorschriften erhöhen kann.  

 

2. Bekanntmachungsverordnung vom 11. November 2005 

 

Nach § 4 der o. a. Bekanntmachungsverordnung können örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen des Trägers der öffentlichen Verwaltung in der Bekanntmachungsform Internet dadurch erfolgen, dass er sie im Internet bereitstellt und in der Zeitung unter Angabe der Internetadresse darauf hinweist. Das Innenministerium empfiehlt in seinen Hinweisen zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Beschränkung der Ausgaben, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Nach Auffassung der Verwaltung sind insbesondere bei der Bekanntmachung längerer Satzungstexte etc. Einsparungen möglich. 

 

Ergänzung vom 15. März 2007

Nach § 7 der Bekanntmachungsverordnung ist die örtliche Bekanntmachung im Falle der Bereitstellung im Internet mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Der Hinweis in der Zeitung muss zuvor innerhalb eines Zeitraumes von drei Tagen erfolgt sein. Die Formulierung im Entwurf, wonach die Veröffentlichung mit Ablauf des Tages bewirkt ist, an dem auf die Bereitstellung im Internet in der „Barmstedter Zeitung“ hingewiesen wird, ist insoweit falsch und muss berichtigt werden. Ein entsprechend überarbeiteter Entwurf ist beigefügt. Aufgenommen wurde auch die Anregung aus dem Hauptausschuss, im Bekanntmachungstext darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Informationen auch im Rathaus eingesehen werden können.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt gemäß Entwurf vom 05. Februar 2007.

 

Zusatz vom 15. März 2007

Der Entwurf vom 05. Februar 2007 wird durch den neuen Entwurf vom 15. März 2007 ersetzt.

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt.

 

 

 

 

 

 

 

(Hammermann)

Bürgermeister

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 2. Nachtragssatzung vom 15.03.2007 (26 KB) PDF-Dokument (87 KB)    

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