Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2007-017
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Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Stadt Barmstedt sollte durch eine 2. Nachtragssatzung in folgenden Punkten ergänzt bzw. geändert werden:
1. Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01. Februar 2005
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01. Februar 2005 sind die Regelungen in § 46 Abs. 1 und 2 GO über die Besetzung der Ausschüsse geändert worden, soweit die Ausschüsse durch Verhältniswahl gewählt werden. Erhält dabei eine Fraktion abweichend von ihrer Stärke in der Gemeindevertretung mehr als die Hälfte der zu vergebenden Ausschusssitze, wird derjenigen anderen Fraktion mit der nächsten Höchstzahl ein weiterer Ausschusssitz zugeteilt. Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden.
Über die Gesetzesänderung wurde bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Mai 2005 berichtet. Gleichzeitig wurde empfohlen, die Hauptsatzung zu gegebener Zeit um einen klarstellenden Hinweis zu ergänzen, dass sich die Zahl der Ausschusssitze durch die Anwendung der neuen Vorschriften erhöhen kann.
2. Bekanntmachungsverordnung vom 11. November 2005
Nach § 4 der o. a. Bekanntmachungsverordnung können örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen des Trägers der öffentlichen Verwaltung in der Bekanntmachungsform Internet dadurch erfolgen, dass er sie im Internet bereitstellt und in der Zeitung unter Angabe der Internetadresse darauf hinweist. Das Innenministerium empfiehlt in seinen Hinweisen zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Beschränkung der Ausgaben, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Nach Auffassung der Verwaltung sind insbesondere bei der Bekanntmachung längerer Satzungstexte etc. Einsparungen möglich.
Ergänzung vom 15. März 2007
Nach § 7 der Bekanntmachungsverordnung ist die örtliche Bekanntmachung im Falle der Bereitstellung im Internet mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Der Hinweis in der Zeitung muss zuvor innerhalb eines Zeitraumes von drei Tagen erfolgt sein. Die Formulierung im Entwurf, wonach die Veröffentlichung mit Ablauf des Tages bewirkt ist, an dem auf die Bereitstellung im Internet in der „Barmstedter Zeitung“ hingewiesen wird, ist insoweit falsch und muss berichtigt werden. Ein entsprechend überarbeiteter Entwurf ist beigefügt. Aufgenommen wurde auch die Anregung aus dem Hauptausschuss, im Bekanntmachungstext darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Informationen auch im Rathaus eingesehen werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt gemäß Entwurf vom 05. Februar 2007.
Zusatz vom 15. März 2007
Der Entwurf vom 05. Februar 2007 wird durch den neuen Entwurf vom 15. März 2007 ersetzt.
Anlage/n:
Entwurf 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Barmstedt.
(Hammermann)
Bürgermeister
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf 2. Nachtragssatzung vom 15.03.2007 (26 KB) | ![]() |
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