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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 46 a/b für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Messhorn"  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2008-019 Genehmigung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 46 a für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Messhorn"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartAktenzeichen:6-612-46a
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgervorsteher Quell verlässt aufgrund des Bestehens eines Ausschließungsgrundes nach § 22 Gemeindeordnung den Sitzungsraum und übergibt den Vorsitz an den stellvertretenden Bürgervorsteher, Herrn Pichon

Bürgervorsteher Quell verlässt aufgrund des Bestehens eines Ausschließungsgrundes nach § 22 Gemeindeordnung den Sitzungsraum und übergibt den Vorsitz an den stellvertretenden Bürgervorsteher, Herrn Pichon.

 

Herr Hans-Christian Hansen berichtet aus der Sitzung des Bauausschusses. Nachdem 18 Jahre aufgrund der Unstimmigkeiten zwischen den Eigentümern hinsichtlich des Baugebietes nichts passiert ist, konnte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 12.12.2006 gefasst werden. Weiter verweist er auf die Vorlage der Verwaltung. Zunächst war für den Bebauungsplan eine Ausgleichsfläche in Bokel vorgesehen. Die Ausgleichsfläche soll nunmehr in Barmstedt gefunden werden. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2008 den Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes beraten. Er beantragt, entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses zu beraten und zu beschließen.

 

Herr Welck begrüßt, dass die Entwicklung des Bebauungsplanes über die Jahre hinweg nicht erfolgen konnte. Angesichts der 100 Wohneinheiten des Bebauungsplanes verweist er auf die Auswirkungen für die Stadt Barmstedt in Bezug auf Kindergartenplätze, Schulen und Verkehr. Die Stadtvertretung kann nicht den Interessen der Investoren nachkommen, ohne über die Folgen nachzudenken. Er sieht vorliegend eher das Investoreninteresse als das städtebauliche Interesse verfolgt. Weiter lag das Konzept der Entwässerung der Stadtwerke zur Sitzung des Bauausschusses nicht vor. Er wird der Beschlussempfehlung des Bauausschusses nicht zustimmen.

 

Herr Gottschalk teilt mit, dass die FWB-Fraktion der Beschlussempfehlung des Bauausschusses unter der Voraussetzung der Ausweisung der erforderlichen Ausgleichsfläche im Barmstedt Stadtgebiet zustimmen wird. Die Stadtvertretung berücksichtigt bei der Beschlussfassung das Interesse und die Belange der Stadt Barmstedt.

 

Herr Ortwin Schmidt knüpft an die Ausführungen von Herrn Gottschalk an. Zusätzliche Baugebiete sind in Barmstedt erforderlich um aufgrund der demographischen Entwicklung die Einwohnerzahl zu halten. Dies ist erforderlich, um die vorhandene Infrastruktur optimal auszulasten. Das Entwässerungskonzept ist erläutert worden. Ein großes Regenrückhaltebecken wird in unmittelbarer Nähe des Baugebietes gebaut. Herr Schmidt regt an, die Ausgestaltung der Strassen mit der Verkehrsaufsicht des Kreises abzustimmen. Seitens der CDU-Fraktion wird eine Spielstrasse als effektiv angesehen. Er bittet die Verwaltung, dies mit der Verkehrsaufsichtsbehörde zu klären.

 

Herr Brabandt spricht die lange Planungszeit von 20 Jahren an, die dem Planungszeitraum eines Großflughafens entsprechen könnte. Die Dinge sind ausgereift und ausreichend diskutiert worden. Es ist für die Stadt von lebenswichtigem Interesse, die Einwohnerzahlen zu steigern um höhere Einkommenssteueranteile und Zuweisungen zu erhalten und der demographischen Entwicklung entgegen zu wirken. Mit der Billigung und Auslegung des Entwurfes wird zudem nichts Endgültiges beschlossen.

 

Herr Hans-Christian Hansen teilt auf die Aussagen von Herrn Welck mit, dass eine enge Bebauung nicht stattfindet, die Interessen des Investors nicht vorrangig waren und die Verkehrsströme zumutbar sind.

 

Herr Axel Schmidt vertritt die Auffassung, dass gravierende Punkte (Ökologisches Baugebiet/ Flächenversiegelung usw.) nach einer Planungsphase von 20 Jahren mit einbezogen werden müssten. Die Baufenster verlaufen bis in den Kronenbereich der Bäume. Hinsichtlich der Entwässerung des Baugebietes ist die Belastung des Hörner Baches und der Krückau nicht betrachtet worden. Weiter fehlen Stellplätze im öffentlichen Bereich. Die Grundwasserstände sind hoch, so dass trotz Verbot eines Drainagebetriebes dieser erfolgen wird. Der nachhaltige Schutz der Knicks und der Überhälter durch die Übertragung der Flächen in privates Eigentum ist gefährdet. Im Ergebnis sollte der Bebauungsplan diesbezüglich überprüft werden. Die Angelegenheit sollte in den Bauausschuss und in den Umweltausschuss verwiesen werden.

 

Herr Ortwin Schmidt vertritt die Auffassung, dass der Bebauungsplan nebst den Auswirkungen überzeugend im Bauaussschuss dargestellt worden ist.

 

Frau Schack erkundigt sich nach der Meinung des Leiters der Stadtwerke, Herrn Freyermuth.

 

Herr Freyermuth nimmt Stellung zum Entwässerungsproblem des Nappenhorner Baches und der Krückau. Dies stellt sich jedoch als überregionales Problem dar. Die Lösung ist nicht Aufgabe des Investors. Der Regeneintrag auf der versiegelten Fläche kann im Normalfall im Regenrückhaltebecken. Der Normalfall ist jedoch schon heute nicht mehr gegeben. Herr Freyermuth erläutert die Gesamtbetrachtung der Entwässerung im Bereich der Krückau.

 

Frau Susanne Schmidt verweist darauf, dass das Problem durch den Bebauungsplan nicht entsteht, sondern schon vorher bestanden hat.

 

Herr Gottschalk sieht die Diskussion der Gesamtentwässerung unabhängig von dem Bebauungsplan weil ein Rückhaltekonzept ohnehin regional betrachtet werden muss. Er bittet die Verwaltung hier tätig zu werden.

 

Frau Saar teilt mit, dass ein Entwässerungskonzept für die gesamte Krückau erforderlich ist.

 

Herr Pichon teilt mit, dass Frau Schack und er schon jetzt durch die Überschwemmungen bei Regenfällen betroffen sind. Solange keine Bemühungen für ein Wasserwirtschaftskonzept entstehen, kann er dem Vorschlag des Bauausschusses nicht zustimmen.

Frau Schack fühlt sich befangen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 a für das Gebiet im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen „Am Friedhof“, „Weidkamp“ und „Messhorn“ und die Begründung dazu wird gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.  Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 46 a soll die ausgewiesene Fläche als Wohngebiet mit 102       Wohneinheiten festgesetzt werden. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

12 dafür

2   dagegen

3   Enthaltungen

 

Herr Wilfried Quell ist wegen des Bestehens eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

Frau Heike Schack hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Im Anschluss übergibt Herr Pichon den Vorsitz der Stadtvertretung wieder an Herrn Quell.

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