Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-019  

Betreff: Genehmigung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 46 a für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Messhorn"
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartAktenzeichen:6-612-46a
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
31.03.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Barmstedt hat am 12.12.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 a für das Gebiet - nordwestlich  Weidkamp/östlich Meßhorn/südlich Am Friedhof - beschlossen.

Durch den Bebauungsplan Nr. 46 a soll die ausgewiesene Fläche als Wohngebiet mit 102 Wohneinheiten festgesetzt werden.

Für die nunmehr durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung ist vorgesehen, die Planunterlagen zu versenden. Die Unterlagen sind vom Bauausschuss zu prüfen und zu billigen, um die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch hat die Stadt Barmstedt bereits in einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 11. Oktober 2007 durchgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 a für das Gebiet im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen „Am Friedhof“, „Weidkamp“ und „Messhorn“ und die Begründung dazu wird gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.  Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 46 a soll die ausgewiesene Fläche als Wohngebiet mit 102       Wohneinheiten festgesetzt werden. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich zur Zeit keine finanziellen Auswirkungen.

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf – Begründung

Vorabzug des B-Planes Nr. 46

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner