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Vorlage - VO/2008-019
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat am 12.12.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 a für das Gebiet - nordwestlich Weidkamp/östlich Meßhorn/südlich Am Friedhof - beschlossen.
Durch den Bebauungsplan Nr. 46 a soll die ausgewiesene Fläche als Wohngebiet mit 102 Wohneinheiten festgesetzt werden.
Für die nunmehr durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung ist vorgesehen, die Planunterlagen zu versenden. Die Unterlagen sind vom Bauausschuss zu prüfen und zu billigen, um die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch hat die Stadt Barmstedt bereits in einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 11. Oktober 2007 durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 a für das Gebiet im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen „Am Friedhof“, „Weidkamp“ und „Messhorn“ und die Begründung dazu wird gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Durch den Bebauungsplan Nr. 46 a soll die ausgewiesene Fläche als Wohngebiet mit 102 Wohneinheiten festgesetzt werden. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich zur Zeit keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Entwurf – Begründung
Vorabzug des B-Planes Nr. 46
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