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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspanes Nr. 69 für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 31.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2008-020 Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartAktenzeichen:6-612-69
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für den Bereich des sich im Sanierungstreuhandvermögens befindlichen Grundstückes der Stadt Barmstedt in der Chemnitzstraße 36 besteht Interesse an einem Kauf und einer späteren Bebauung

 

Für den Bereich des sich im Sanierungstreuhandvermögens befindlichen Grundstückes  der Stadt Barmstedt in der Chemnitzstraße 36 besteht Interesse an einem Kauf und einer späteren Bebauung in Zusammenhang mit der gleichzeitigen Bebauung des Grundstückes Chemnitzstraße 34. Die einfachste Möglichkeit für eine Bebauung dieser beiden Grundstücke mit einem Mehrfamilienhaus belegen direkt an der Chemnitzstraße und einem Einfamilienhaus im hinteren Teil des Grundstückes ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 69. Die Antragsteller werden sich in Kürze um den Erwerb des Grundstückes kümmern und die Planung konkretisieren, um dann nach der Sommerpause im Bauausschuss weiter darüber beraten zu können. Bei späterer Rechtskraft des B-Planes Nr. 56 könnte nach der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 69 keine Bebauung in diesem Bereich mehr stattfinden.

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 69 gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den BereichChemnitzstraße 34 und 36“. Die Beschlussfassung ist öffentlich bekanntzumachen. Die betroffenen Anwohner sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig             

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