Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-020
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Sachverhalt:
Das städtische Grundstück in der Chemnitzstraße 36 ist bisher weder verkauft noch wiederbebaut worden. Nun besteht seitens zweier Privatpersonen Interesse daran, das Grundstück Chemnitzstr. 36 zu kaufen und die beiden benachbarten Grundstücke Chemnitzstr. 34 und 36 in einem Zuge mit einem Mehrfamilienhaus direkt an der Chemnitzstraße und einem Einfamilienhaus im hinteren Teil des Grundstückes zu bebauen. Hierzu könnte für den Bereich der beiden Grundstücke ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 aufgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 69 gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich „Chemnitzstraße 34 und 36“. Die Beschlussfassung ist öffentlich bekanntzumachen. Die betroffenen Anwohner sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen gibt es zur Zeit noch nicht.
Hammermann
Bürgermeister
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