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Auszug - Genehmigung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 46 a für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Messhorn"  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 31.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2008-019 Genehmigung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 46 a für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Messhorn"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartAktenzeichen:6-612-46a
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Becker von der Ingenieurgemeinschaft Klütz und Collegen erläutert anhand der Planzeichnungen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr

Frau Becker von der Ingenieurgemeinschaft Klütz und Collegen erläutert anhand der Planzeichnungen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 a inklusive der mit überplanten Bestandsgrundstücke. Es handelt sich hierbei um ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen „Am Friedhof“, „Weidkamp“ und „Messhorn“. Die Zahl der Vollgeschosse ist im überwiegenden Plangebiet auf 2 und im östlichen Plangebiet auf 1 begrenzt. Die Grundflächenzahl beträgt im überwiegenden Plangebiet GRZ 0,25, im westlichen und nördlichen Plangebiet GRZ 0,4. Im Bereich der vorhandenen Grundstücke wurde der bestehende Versiegelungsgrad anhand der Bauakten ermittelt, die GRZ 0,4 wurde auf dieser Datengrundlage unter Berücksichtigung der Nachverdichtung festgesetzt. Ebenso orientieren sich die Trauf- und die Firsthöhe am vorhandenen Bestand. Im nördlichen Bereich des Planentwurfes ist auch eine Bebauung mit Reihenhäusern möglich.

 

Nach diesen allgemeinen Erläuterungen geht Frau Ott von der Ingenieurgemeinschaft Klütz und Collegen noch einmal ausführlich auf die Planung des Entwässerungskonzeptes ein. In die Planung einbezogen sind mehrere Einleitungsstellen der Stadt Barmstedt, der Entwässerungsgraben K27 und mehrere kleinere vorhandene Gräben. Im Plangebiet entstehen überwiegend parallel zu den Straßen verlaufende Gräben sowie Entwässerungsmulden auf den privaten Grundstücken. Das durch die geplante Versiegelung zusätzlich anfallende Niederschlagswasser wird in einem Regenrückhaltebecken im Nebenschluss zu dem K 27, nahe dem Nappenhorner Bach, zurückgehalten. Ein Trennbauwerk verteilt das Wasser zwischen dem K 27 und der Rückhaltung. Es In dem Regenrückhaltebecken durchfließt das Wasser einen herzustellenden Graben und wird über ein Drosselbauwerk in den Bach abgegeben. Der Rückstau erfolgt in einer flach und weitestgehend ohne Freilegung des Grundwassers hergestellten Polderfläche. Zum Bach hin wird ein fließender Übergang hergestellt.

 

Herr Ortwin Schmidt fragt, ob das Regenrückhaltebecken nach der Fertigstellung an die Stadt übergeben wird. Dies wird nach der Fertigstellung geschehen. Die vom Kreis zu erteilende Einleitungserlaubnis ist jedoch zu beachten.

 

Herr Klaus-Dieter Hansen fragt nach einem eventuell notwendigen Ausbau des K 27. Frau Ott erläutert, dass diese Situation bedacht worden ist, genügend Platzreserven vorhanden sind und der K 27 ausbaufähig ist.

 

Herr Hans-Christian Hansen spricht an, dass ein weiterer Ausbau des Regenrückhaltebeckens aufgrund des hohen Grundwasserstandes in der restlichen Fläche nicht möglich ist.

 

Herr Klaus-Dieter Hansen spricht die Artenabschätzung in der Stellungnahme des Landesamtes für Natur und Umwelt an und möchte die betroffenen Arten erläutert haben. Es handelt sich hierbei um Sing- und Brutvögel der Normallandschaft, die alle unter normalem Schutz stehen. Es besteht insofern keine Gefahr für die normale Population. Eine entsprechende Liste befindet sich in den Unterlagen.

 

Herr Helmut Welk spricht die Verkehrssicherheit und die Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge an. Frau Becker erläutert daraufhin den Anwesenden die verschiedenen Möglichkeiten für Rettungsfahrzeuge.

 

Weiterhin zum Verkehrskonzept fragt Herr Peter Gottschalk, warum aus der zuvor geplanten Spielstraße jetzt eine Tempo-30-Zone geworden ist. Frau Becker erläutert daraufhin, dass zum einen der Kreis diese Situation forciert, weil in dieser Zone nicht so viele Regelungen durch Schilder getroffen werden müssen und dies den Schilderwald auslichtet und die Stellplätze in einer Spielstraße speziell markiert werden müssen, während in einer Tempo-30-Zone wie in einer normalen Straße geparkt werden darf.

 

Herr  Helmut Welk fragt nach der weiteren Ausweisung von Stellplätzen. Frau Becker erläutert ihm daraufhin, dass eine Festsetzung im B-Plan geplant ist, die festsetzt, dass für Grundstücke, die größer als 500 m² sind, zwei Stellplätze vorzusehen sind, unter 500 m² ein Stellplatz.

 

Herr Peter Gottschalk möchte die Relevanz der Planung von 2 Stellplätzen geklärt wissen. Inwieweit kann hier eine Durchsetzung erfolgen. Die Festsetzung geht über das normale Maß hinaus. Frau Becker wird eine Klärung über den Kreis Pinneberg erwirken.

 

Herr Klaus-Dieter Hansen möchte wissen, ob Bürgersteige geplant sind. Frau Becker berichtet, dass ein separater Gehweg ohne Hochbord in Absprache mit dem Kreis Pinneberg hergestellt werden soll, genauere Regelungen wird es in der Ausführungsplanung geben.

 

Eine weitere Frage gibt es hinsichtlich der Schaffung einer Ausgleichsfläche. Diese ist in der bisherigen Planung in der Gemeinde Bokel vorgesehen. Warum kann diese nicht im Bereich der Stadt Barmstedt geplant werden. Hier sollte eine Klärung über die Forstbehörde herbeigeführt werden, inwieweit Aufforstungsflächen hier vorgesehen werden können.

 

Herr Helmut Welk möchte wissen, warum so dichte Bebauung im nördlichen Teil der Stadt geplant werden soll. Frau Becker erläutert hierzu, dass dieses Konzept im Rahmenplan enthalten ist, diese aber nur bei entsprechender Nachfrage durchgeführt wird, ansonsten ist natürlich auch eine Einzelhausbebauung möglich.

 

Herr Helmut Welk fragt nach der Finanzierung des Weidkamp-Ausbaus. Nach Aussage von Frau Becker trägt der Investor diese Kosten in vollem Umfang.

 

Herr Peter Gottschalk spricht sich für den Auslegungsbeschluss aus, bittet jedoch die Verwaltung zu prüfen, ob die Ausgleichsfläche nicht im Bereich der Stadt Barmstedt vorgesehen werden kann.

 

Herr Ortwin Schmidt dankt besonders für Ausführungen des Ingenieurbüros und spricht sich für die Auslegung des Planes aus.

 

Herr Helmut Welk spricht sich gegen den Plan aus, insbesondere hält er die Anbindung an den Friedhof für nicht sinnvoll, im Rahmen der Infrastruktur wird es mehr Verkehr geben und es wird mehr Kinder geben, die Barmstedter Schulen und Kindergärten besuchen und fragt, ob hieran gedacht worden ist.

 

Herr Klaus-Dieter Hansen spricht einen Dank an das Planungsbüro, insbesondere für die gut vorbereiteten Unterlagen aus.

 

Herr Axel Schmidt spricht die Größe des Regenrückhaltebeckens von 1.800 m³ an und gibt zu bedenken, dass dieses bei starken Regenfällen wie im Dezember 2007 auch ausgeschöpft gewesen wäre und die Hochwasserproblematik in der Krückau dadurch steigen würde.

 

Zum zweiten spricht Herr Axel Schmidt die Teilfläche A an und fragt, wenn eine spätere Bebauung möglich ist, ob sich dann die Grundflächenzahl erhöht. Nach Aussage von Frau Becker ist bei einer Nachverdichtung der Bestandsgrundstücke keine wesentlich höhere GRZ zu erwarten, als in diesem Bereich derzeit bereits nach § 34 BauGB zulässig wäre.

 

Zum dritten fragt Herr Axel Schmidt nach, ob Kellerbauten möglich sind. Wenn diese nämlich möglich sind, müssten in Extremfällen bei starkem oder lang anhaltendem Regen zusätzliche Wassermengen aus den Kellern oder Auffangschächten gepumpt werden und würden die Kapazität der Regenrückhaltung zusätzlich belasten. Nach Aussage von Frau Becker sind Kellerbauten aufgrund des hoch ansehenden Grundwassers nur mit entsprechenden technischen Vorkehrungen (z.B. weiße Wanne) möglich, Drainagen sind im Plangebiet durch textliche Festsetzung ausgeschlossen.

 

Zum Vierten fragt Herr Axel Schmidt, wie es sich mit den Entwässerungsmulden und den geplanten privaten Knicks verhält, werden diese genauso wie das Regenrückhaltebecken an die Stadt übertragen. Dies wird eindeutig verneint. Herr Schmidt teilt seine Bedenken mit und empfiehlt eine Übernahme durch die Stadt.

 

Zuletzt spricht Herr Axel Schmidt ebenfalls die Ausgleichsfläche in Bokel an und bittet den Investor, eine Fläche in Barmstedt zu suchen.

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Prüfung, ob anstatt der geplanten Ausgleichsfläche eine entsprechenden Fläche im Stadtbereich Barmstedt gewählt werden kann wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 a für das Gebiet im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen „Am Friedhof“, „Weidkamp“ und „Messhorn“ und die Begründung dazu gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.  Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 46 a soll die ausgewiesene Fläche als Wohngebiet mit 102       Wohneinheiten festgesetzt werden. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

7  Ja- Stimmen             

1  Nein- Stimmen             

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