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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/ östlich "Neue Straße"/ nördlich "Königstraße"  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 31.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2008-018 Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/ östlich "Neue Straße"/ nördlich "Königstraße"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartAktenzeichen:6-612-62
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert den Anwesenden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbetei-ligung eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge anhand der entsprechenden Aufstellung

 

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert den Anwesenden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge anhand der entsprechenden Aufstellung. Während es zu den Punkten 1. bis 3. keine Nachfragen seitens des Ausschusses gibt, stellt sich zu dem Punkt 4. eine Frage zu dem Punkt  Niederschlagswasser. Hierzu nimm Herr Freyermuth Stellung: In dem noch abzuschließenden Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor wird sowohl die jetzige öffentliche Entwässerung sichergestellt, als auch das neue Entwässerungskonzept berücksichtigt. Der alte verrohrte Meiereigraben kann, wenn das Volumen ausreichend ist, durch den Investor in das geforderte Stauvolumen einbezogen werden. Die Aussagen zu Punkt 5 werden zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird hier auf die Aussage bezüglich der Lichtverschmutzung eingegangen. Eine weitere Äußerung der Anwohnerin betrifft den Anlieferungsverkehr, der ihrer Meinung nach nicht ausreichend beschränkt ist. Hier wird nachgefragt, in wie weit die Beschränkungen durchgesetzt werden können. Diese Beschränkungen findet man in der Begründung zum B-Plan, im Text-Teil des Planes. Eine Durchsetzung kann letztendlich über die Gewerbeaufsicht erfolgen. Den Hinweis des Innenministeriums unter Punkt 7 der Abwägung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Versorgungsfunktion der Innenstadt und möglicher dezentraler Versorgungsstandorte im Bereich der Wohngebiete am Ortsrand zu erreichen, sollten auch künftige Bauausschüsse beachten. Einen weiteren Diskussionsanlass bietet die Stellungnahme des Fachdienstes Straßenbau und Verkehrssicherheit unter Punkt 9.4. Für die Verkehrssicherheit im Rahmen der Schulwegsicherung müssen auf jeden Fall Querungshilfen vorgesehen werden. Zurzeit findet dieser Punkt Beachtung, da Querungshilfen vorhanden sind, beim späteren Ausbau sollte zum Beispiel eine Verkehrsinsel eingebaut werden. Als Formulierung für die Abwägung ist folgender Text einzubinden: „Es sind in der Planung Querungshilfen vorgesehen. Insofern ist dieser Punkt bereits beachtet.“

 

Abstimmergebnis hierzu: einstimmig

 

Weitergehende Fragen bestehen zu den Aussagen des Fachdienstes Umwelt, gesundheitlicher Umweltschutz, hierbei speziell zu den Stellplätzen im Bereich des Quartiers 4, aufgrund fehlender Rechtslage sind weitergehende Festsetzungen für die als gemischt genutzten Gebäude im Quartier 4 nicht erforderlich. Außerdem trifft der Fachdienst Umwelt, gesundheitlicher Umweltschutz, noch Aussagen zu den verschiedenen Lärmpegelbereichen, eingegangen wird seitens des Bauausschusses speziell zu den Quartieren 1 und 2. Nach der Frage, warum diese Schallschutzvariante gewählt wurde, erläutert Herr Maysack-Sommerfeld, dass diese Variante die Maximalforderung darstellt.

 

Die Wasserbehörde hat bereits in ihrer ersten Stellungnahme im August 2007 auf mindestens 2 ca. 30 m tiefe Brunnen hingewiesen, die sich im Plangebiet befinden. Aus dem Bauausschuss heraus wird gefragt, warum das zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes gehört. Herr Maysack-Sommerfeld erläutert, dass die Wasserbehörde die Forderung auf die Verfüllung der vorhandenen ehemaligen Wasserbrunnen stellt, um alle Möglichkeiten der Regelung auszuschöpfen und entsprechend einzubinden, diese jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Der Hinweis wird jedoch in die Begründung eingebunden.

 

Abschließend spricht sich der Bauausschuss dafür aus, dass die Eigentümer, die direkt betroffen sind und nur Nachteile haben,  erst dann zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden, wenn für Sie ein Vorteil aus dem B-Plan heraus entsteht. Dann sollte explizit auf jeden Einzelfall eingegangen werden.

 

Herr Pichon fragt, ob die Straße nun kommt oder nicht. Dies ist nach Aussage von Herrn Maysack-Sommerfeld abhängig von mehreren Faktoren. Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, kann letztendlich das Straßenbauvorhaben vollständig durchgeführt werden.

 

Herr Ortwin Schmidt spricht sich im Namen der CDU-Fraktion sich für den Bebauungsplan Nr. 62 aus und empfiehlt der Stadtvertretung, den Satzungsbeschluss zu fassen. Herr Welk spricht sich namens der BALL-Fraktion gegen den Bau der Straße und den LIDL-Markt aus. Herr Hansen spricht sich für seine SPD-Fraktion für die Bebauung des Bereiches des B-Planes und für den Satzungsbeschluss aus.

 

Letztendlich wird das eventuelle Altlastenproblem und die Forderung nach einem Bodenschutzgutachten noch einmal angesprochen. Es hat zwar seit der Bebauung im Jahre 1880 keinen Besitzerwechsel gegeben und das Gelände war dauerhaft mit einer Meierei bebaut, es geht der unteren Bodenschutzbehörde aber um eine zwingend notwendige sachgerechte Ermittlung und den Aufbau einer historischen Recherche. Insofern empfiehlt der Bauausschuss der Stadt Barmstedt der Stadtvertretung, den Satzungsbeschluss vorbehaltlich der Vorlage der Bodenhistorie durch einen Fachgutachter.

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt vorbehaltlich der Vorlage der von der unteren Bodenschutz-behörde geforderten Bodenhistorie durch einen Fachgutachter:

 

1.                   über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Vorschlag des beauftragten Planungsbüros und der besprochenen Änderungen beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.                   Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet:  „Meiereistraße“ / süd-westlich „Kuhberg“ / östlich „Neue Straße“ / nördlich „Königstraße“ – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

 

3.                   Die Begründung wird gebilligt.

 

4.                   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Münster als Mitglied des Bauausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

6  Ja- Stimmen             

1  Nein- Stimme             

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