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Auszug - Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Amtsvorsteher berichtet über die Beratung im Schul- und Sportausschuss und geht auf den Inhalt der Vorlage ein. Er stellt fest, dass für die Juleika-Ausbildung im Haushalt max. 250 € berücksichtigt werden, so dass für fünf Ausbildungen p.a. Mittel zur Verfügung stehen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kulturelle Weiterbildung in der Fassung vom 22.10.2013. Die Richtlinien treten zum 01.01.2014 in Kraft. Die Vereine können bis zum 01.02.2014 die Förderungsanträge für das Jahr 2014 stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (6)
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