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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-572  

Betreff: Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Horst Besuch
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
Schul- und Sportausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
17.09.2013 
Öffentliche Sitzung des Schul- und Sportausschusses Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien des Amtes Hörnerkirchen für die Gewährung von Zuwendungen vom 06.06.2002 (s. Anlage) wurden u. a. wegen der Änderung der Amtsordnung - hier speziell durch die von den Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragenen Aufgaben - überarbeitet.

Dem Schul- und Sportausschuss sowie dem Amtsausschuss wird der mit den Bürgermeistern abgestimmte Entwurf der neuen Richtlinien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Richtlinienentwurf sieht als Förderungszwecke insbesondere:

 

-          Jugendarbeit in den Sportvereinen

-          Schulfahrten der Grundschule Hörnerkirchen

-          Beschaffung von langlebigen Sportgeräten

-          Kulturelle Weiterbildung

-          Offene Jugendarbeit

 

Nicht mehr gefördert werden nach dem Richtlinienentwurf:

 

-          Teilnahme an Meisterschaften

-          Vereinsjubiläen

-          Aufenthalte in Schullandheimen für Schüler aus dem Amtsbezirk Hörnerkirchen,

die eine auswärtige Schule besuchen

-          Bezuschussung von Fahrten im Rahmen der alljährlichen Ferienaktion des Amtes

 

Die Regelförderung pro jugendliches Vereinsmitglied mit Wohnsitz im Bereich des Amtes Hörnerkirchen soll nach dem Richtlinienentwurf von 11,-- € auf 13,-- € erhöht werden. Für mehrtägige Schulfahrten (mindestens 3 Tage) der Grundschule Hörnerkirchen sind pauschal je Klasse 100,-- € vorgesehen. Der SV Hörnerkirchen soll für seine offene Jugendarbeit / Teestube 400,00 € zzgl. eine Verpflegungspauschale von 600,-- € erhalten. Zur kulturellen Weiterbildung sollen Zuwendungen an gemeinnützige Vereine in Höhe von 250,-- € bewilligt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die im Entwurf vorliegenden Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung mit Datum ab dem 01.01.2014 zu beschließen.

 

b)      Der Amtsausschuss beschließt die im Entwurf vorliegenden Richtlinien  über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung. Die neuen Richtlinien treten zum 01.01.2014 in Kraft.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

-          Richtlinien Sport u. Jugendförderungsmaßnahmen ….. – neu

-          Richtlinien Sport u. Jugendförderungsmaßnahmen ….. – alt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien Sport- und Jugend -neu (1190 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinien Sport- und Jugend -alt (2017 KB)      
Stammbaum:
VO/2013-572   Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung   Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2013-572-1   Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung   Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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