Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-572
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Sachverhalt:
Die Richtlinien des Amtes Hörnerkirchen für die Gewährung von Zuwendungen vom 06.06.2002 (s. Anlage) wurden u. a. wegen der Änderung der Amtsordnung - hier speziell durch die von den Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragenen Aufgaben - überarbeitet.
Dem Schul- und Sportausschuss sowie dem Amtsausschuss wird der mit den Bürgermeistern abgestimmte Entwurf der neuen Richtlinien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Richtlinienentwurf sieht als Förderungszwecke insbesondere:
- Jugendarbeit in den Sportvereinen
- Schulfahrten der Grundschule Hörnerkirchen
- Beschaffung von langlebigen Sportgeräten
- Kulturelle Weiterbildung
- Offene Jugendarbeit
Nicht mehr gefördert werden nach dem Richtlinienentwurf:
- Teilnahme an Meisterschaften
- Vereinsjubiläen
- Aufenthalte in Schullandheimen für Schüler aus dem Amtsbezirk Hörnerkirchen,
die eine auswärtige Schule besuchen
- Bezuschussung von Fahrten im Rahmen der alljährlichen Ferienaktion des Amtes
Die Regelförderung pro jugendliches Vereinsmitglied mit Wohnsitz im Bereich des Amtes Hörnerkirchen soll nach dem Richtlinienentwurf von 11,-- € auf 13,-- € erhöht werden. Für mehrtägige Schulfahrten (mindestens 3 Tage) der Grundschule Hörnerkirchen sind pauschal je Klasse 100,-- € vorgesehen. Der SV Hörnerkirchen soll für seine offene Jugendarbeit / Teestube 400,00 € zzgl. eine Verpflegungspauschale von 600,-- € erhalten. Zur kulturellen Weiterbildung sollen Zuwendungen an gemeinnützige Vereine in Höhe von 250,-- € bewilligt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die im Entwurf vorliegenden Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung mit Datum ab dem 01.01.2014 zu beschließen.
b) Der Amtsausschuss beschließt die im Entwurf vorliegenden Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung. Die neuen Richtlinien treten zum 01.01.2014 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Richtlinien Sport u. Jugendförderungsmaßnahmen ….. – neu
- Richtlinien Sport u. Jugendförderungsmaßnahmen ….. – alt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Richtlinien Sport- und Jugend -neu (1190 KB) | |||
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2 | Richtlinien Sport- und Jugend -alt (2017 KB) |
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