Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Empfangsgebäude und Bahnhofsgaststätte Dauenhof  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
VO/2013-527 Empfangsgebäude und Bahnhofsgaststätte Dauenhof
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Bernd Reimers erläutert ausführlich den Sachverhalt.

 

Er erteilt das Wort an einen Bürger Herr Dr. Reimers gemäß § 16c Absatz 2 Gemeindeordnung. Herr Dr. Reimers ist Sachverständiger im Bauwesen. Er erklärt, dass die Bahnhofsgaststätte Dauenhof eine große Bedeutung für die Ortsgeschichte Westerhorn ist. Hierbei betont er, dass ein Abriss des Empfangsgebäudes und der Bahnhofsgaststätte Dauenhof ein großer Verlust für die Gemeinde Westerhorn ist.

 

Des Weiteren berichtet er, dass das Gebäude in einen verhältnismäßigen guten Zustand für eine weitere Nutzung ist. Er schlägt vor, den Abriss zu verschieben, damit sich Kaufinteressenten bewerben können.

 

Herr Bernd Reimers ergänzt, dass nur der vordere Teil abgerissen werden soll.

 

Außerdem berichtet er, dass sich viele Bürger über weitere Parkmöglichkeiten an der Bahn freuen würden.

 

Es ergibt sich eine ausgiebige Diskussion über den Sachverhalt.

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn hat Bedenken, dass es keine Kaufinteressenten gibt und dass das Gebäude einen ungünstigen Standort für eine weitere Nutzung hat.

 

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Abbruchabsicht der DB Netz AG hinsichtlich des Bahnhofsgebäudes zur Kenntnis. Ein Erwerb des Bahnhofgebäudes durch die Gemeinde Wetserhorn wird ausgeschlossen. Die DB Station & Service AG ist anzuschreiben. Hierbei ist ein befristeter Aufschub der Abrissarbeiten für 2 Jahre zu beantragen. Ferner wird um einen Nachweis der bisherigen Verkaufsbemühungen gebeten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 12             

Nein- Stimmen: 1             

             

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner