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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Abrechnung der Flexklassen (Vereinbarung mit der Stadt)  

Öffentliche Sitzung des Schul- und Sportausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Schul- und Sportausschuss - Amt Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lehrerzimmer der Grundschule Hörnerkirchen
Ort: Schulweg 3, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-573 Abrechnung der Flexklassen (Vereinbarung mit der Stadt)
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Erhard Preuß
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Seit dem Schuljahr 2007/08 besteht eine Kooperation mit der heutigen Grund- und Gemeinschaftsschule in Barmstedt, die das Ziel hat, Hauptschüler, deren Abschluss gefährdet scheint, in Hörnerkirchen zu unterrichten und zu fördern, damit ein Hauptschulabschluss möglichst realisiert wird. Die bestehende Vereinbarung vom 25.01.2012 sieht im Wesentlichen vor, dass für die abgeordneten Schüler/innen ein Schulkostenbeitrag an das Amt Hörnerkirchen entrichtet wird, die GS Hörnerkirchen

organisiert u.a. dafür die Ausgestaltung des Unterrichtes, den Lehrmitteleinsatz und die Organisation für die Lehrkräfte eigenverantwortlich und stellt die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung.

Es wird kurz die allen Ausschussmitgliedern zugegangene Vorlage erläutert. Auf Nachfrage teilt Frau Rektorin Harms mit, dass der Physikraum auch von den Grundschülern mit genutzt wird, Schulsozialarbeit findet bei den Flexklassen Schülern nicht statt.


 

Beschluss:

 

Es wird vorgeschlagen, es vorerst bei der bestehenden Regelung mit den Schulkostenbeiträgen zu belassen. Der Raumbedarf (Flex-Klassen sowie die Nutzung anderer Räume für Physik usw.) ist allerdings noch näher zu ermitteln. Evtl. bauliche Folgekosten oder auch besondere Anschaffungen für den Bereich Flex sind darüberhinaus verbindend zu vereinbaren. Auch die in diesem Zusammenhang geleistete Schulsozialarbeit sollte ermittelt werden.

Sollte auch für 2014 eine Fortführung dieser Maßnahme nicht bzw. zu veränderten Bedingungen durch die Förderstellen wie Land und WAK erfolgen, ist erneut über die Angelegenheit zu beraten.

Die Angelegenheit ist abschließend im Amtsausschuss zu entscheiden.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

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