Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-573
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Sachverhalt:
Seit 1973 war das Amt Hörnerkirchen Schulträger der Grund- und Hauptschule, bis dann Ende des Schuljahres 2010/11 der Hauptschulteil aufgelöst wurde. Die Schule führt seit dem 01.08.2011 nunmehr die Bezeichnung „Grundschule des Amtes Hörnerkirchen in Brande-Hörnerkirchen“ und trägt den Namen „Grundschule Hörnerkirchen“.
Seit dem Schuljahr 2007/08 besteht eine Kooperation mit der heutigen Grund- und Gemeinschaftsschule in Barmstedt, die das Ziel hat, Hauptschüler, deren Abschluss gefährdet scheint, in Hörnerkirchen zu unterrichten und zu fördern, damit ein Hauptschulabschluss geschafft werden kann. Dies betrifft Schüler der 7. Klasse, die dort dann die 8. und 9. Klasse in 3 Jahren absolvieren (Flexible Ausgangsphase).
Ab dem Schuljahr 2011/12 wurde auf Anregung des Schulamtes Pinneberg dann eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Schulen und den Schulträgern gem. Anlage abgeschlossen. Diese sollte einfach gestaltet werden, um auch den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Für die abgeordneten Schüler/innen – überwiegend aus Barmstedt – wurde die bereits vorher praktizierte Lösung, den jeweils gültigen Schulkostenbeitrag pro Haushaltsjahr an das Amt zu entrichten, weitergeführt. Dafür
stellt das Amt die erforderlichen Räumlichkeiten und die erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung.
Für 2012 wurde ein Schulkostenbeitrag in Höhe von 1.666,03 Euro incl. Invest. Anteil
für die Schule Hörnerkirchen errechnet, der von den Wohnsitzgemeinden der Flexkinder in Rechnung gestellt wurde. Dies waren insgesamt 19 Kinder (10 Barmstedt / 6 Amtsbereich Rantzau / 2 Stadt Elmshorn und 1 Kind aus Quickborn).
Im neuen Schuljahr besuchen insgesamt 29 Kinder die 3 Flexklassen, 6 davon kommen aus dem Amtsbereich Hörnerkirchen.
Die Fahrkosten trägt das Amt (mtl. z.Zt. 36,14 Euro abzgl. 7,50 Euro Eigenanteil der Erziehungsberechtigten), die Restsumme
wird nach Abrechnung mit dem Kreis Pinneberg zu 2/3 von dort bezuschusst).
Außerdem übernimmt die Schule die Ausgestaltung des Unterrichts und die Organisation für die Lehrkräfte und sonstigen Personen (z.B. Coach der WAK Elmshorn, Einsatz von Praktikanten). Diese Maßnahme „Flex“ war zunächst bis Ende des Jahres 2012 angelegt, Überlegungen wegen einer Verlängerung dieser durchaus erfolgreichen Maßnahme in Schl.-Holstein werden z.Zt. in den zuständigen Gremien wie Schulamt und Land diskutiert. Nach Auskunft des Schulrates läuft von daher 2013 ein sog. „Notprogramm“, ab 2014 soll dann ein neues Programm aufgelegt werden. Der Schulträger ist hier kein Antragsteller, es fließen auch keine Gelder, die erforderlichen Maßnahmen werden mit den entsprechenden Stellen durch die Schule abgestimmt.
Weitere Einzelheiten können bei der Sitzung durch die Schulleitung erläutert und nachgefragt werden.
Beschlussvorschlag:
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, es vorerst bei der bestehenden Regelung mit den Schulkostenbeiträgen zu belassen. Der Raumbedarf (Flex-Klassen sowie die Nutzung anderer Räume für Physik usw.) ist allerdings noch näher zu ermitteln. Evtl. bauliche Folgekosten oder auch besondere Anschaffungen für den Bereich Flex sind darüberhinaus verbindend zu vereinbaren. Auch die in diesem Zusammenhang geleistete Schulsozialarbeit
sollte ermittelt werden.
Sollte auch für 2014 eine Fortführung dieser Maßnahme nicht bzw. zu veränderten Bedingungen durch die Förderstellen wie Land und WAK erfolgen, ist erneut über die Angelegenheit zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
s. oben
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Anlagen: | |||||
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1 | Vereinbarung Flex-Klassen (381 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76