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Auszug - Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Richtlinien des Amtes über die Gewährung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung aus dem Jahr 2002 sind nunmehr überarbeitet worden. Danach sollen nach dem vorliegenden Entwurf
die Teilnahme an Meisterschaften, Vereinsjubiläen, Aufenthalte in Schullandheimen für Schüler aus dem Amtsbereich, die eine auswärtigen Schule besuchen sowie die Bezuschussung von Fahrten im Rahmen der alljährlichen Ferienaktion des Amtes künftig nicht mehr gefördert werden.
Herr Lantau erklärt, dass durch die Änderungen auch der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden soll.
Es wird eingehend über die geplanten Veränderungen diskutiert. So wurden bisher 20 % für die Beschaffung von langlebigen Sportgeräten auf Antrag des Vereins bewilligt, der neue Entwurf sieht keine Bezuschussung vor. Dann würde sich allerdings auch der Kreis nicht mehr an den Kosten beteiligen. Herr Marx regt an, dies bei der bisherigen Regelung zu belassen, zumal in der Vergangenheit lediglich 2 Anträge bearbeitet wurden.
Die Mittelbewilligung von Klassenfahrten, die bisher mit 1,30 Euro pro Tag und Kind bezuschusst wurden, sieht künftig eine Pauschale bei mehrtägigen Schulfahrten (mindestens 3 Tage) von 100,-- Euro je Klasse vor.
Je nach Klassenstärke kann es dadurch zu einer unterschiedlichen Förderung der einzelnen Kinder kommen. Auch eine erhöhte Pauschale von 200,-- Euro je Klasse wird vorgeschlagen.
Die Regelförderung pro jugendlichem Vereinsmitglied im Sportbereich soll von 11,-- Euro auf 13,-- Euro erhöht werden, der Grundbetrag von 250,-- Euro bleibt.
Zur kulturellen Weiterbildung sollen Zuwendungen an gemeinnützige Vereine in Höhe von 250,-- Euro bewilligt werden, dies kommt für 5 Vereine in Frage.
Kontrovers wird auch über die vorgesehene Abschaffung der Förderung für die Teilnahme an Meisterschaften diskutiert, zumindest sollte darüber nachgedacht werden, Jugendliche weiterhin zu fördern. Welche Kriterien wären bei Landes- oder Bundesmeisterschaften dann zu erfüllen ?
Der SV Hörnerkirchen soll für seine offene Jugendarbeit / Teestube 400,-- Euro zzgl. eine Verpflegungspauschale von 600,-- Euro erhalten. Dies erscheint angemessen.
Weitere Themen werden angesprochen und diskutiert.
Beschluss:
a) Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die im Entwurf vorliegenden Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung mit Datum ab dem 01.01.2014 zu beschließen.
Aus der Diskussion im Ausschuss geht jedoch hervor, dass weiterer Beratungsbedarf besteht. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, ist erneut zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
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