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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Antrag auf eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 - Hamburger Straße / Mühlenweg hier: Aufstellungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2013-562 Antrag auf eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 - Hamburger Straße / Mühlenweg
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Uwe Runge, weist zunächst auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt hin und bittet Herrn rgen Hoffmann von der GVN Grundstücksverwaltung Nord um nähere Erläuterungen zu diesem Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23. Herr Hoffmann stellt sich und seine Firma zunächst einmal vor und informiert die Anwesenden darüber, dass seine Firma das im Plan dargestellte Gelände einer ehemaligen Baumschule, belegen zwischen der Hamburger Straße und dem Mühlenweg, Anfang des Jahres gekauft hat und mit der Ingenieurgemeinschaft Reese und Wulff überplanen möchte und erläutert die bisher erstellten Entwürfe.

Weitere zusätzliche Erläuterungen werden durch Herrn Peter Knaak vom Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung vorgetragen. Er berichtet, dass Gespräche mit den anliegenden Eigentümern stattgefunden haben und ein Eigentümer nicht verkaufen möchte und sein Grundstück in der vorhandenen parkähnlichen Situation behalten möchte. Desweiteren weist Herr Knaak darauf hin, dass die im B-Plan Nr. 23 am Mühlenweg belegenen bebauten Grundstücke in der Baugenehmigung die Auflage erhalten haben, die Zuwegung vom Mühlenweg in das neue B-Plan-Gebiet zu verlegen, sobald dies erschlossen ist und somit in der jetzt beginnenden Planung berücksichtigt werden muss. Dies stellt auch bis auf eine Grundsckszuwegung kein Problem dar. Auf Nachfrage von Herrn Welk wird den Anwesenden die Art und der Umfang der geplanten Änderung erläutert. In die Planunterlagen sind die Grünbereiche genau definiert dargestellt, der Lärmschutzcharakter der Bebauung am Mühlenweg durch eine Reihenhausanlage. Eine Änderung der GRZ ist hingegen nicht vorgesehen und wird dem alten B-Plan entsprechend mit 0,3 vorgesehen, die GRZ wird lediglich entlang der Hamburger Straße in einer Bautiefe an die dort vorhandene Umgebung mit 0,4 angepasst. Auf Nachfrage von Frau Quoirin-Nebel werden die Anwesenden darüber informiert, dass die Ver- und Entsorgung hauptsächlich über die Hamburger Straße vorgesehen ist mit einem kleinen Teil in Richtung Mühlenweg. Der Fußweg zum Mühlenweg soll öffentlich werden. Angesprochen wird der Grundsatzbeschluss der Stadt Barmstedt, künftig nur noch Baugebiete unter eigener Regie zu überplanen, da es sich in diesem Fall jedoch um einen alten B-Plan handelt, kann hier eine Ausnahme zugelassen werden. Die Anwesenden werden darüber informiert, dass die auf dem Grundstück stehende Buche nicht mehr gesund ist und aus diesem Grunde nicht erhalten wird. Herr Axel Schmidt schlägt vor, die Grenzen des alten B-Planes aufrecht zu erhalten und die für den Erschließer nicht zugänglichen Flächen, die nicht zum Verkauf stehen, in der Änderung der Planunterlagen als Grünflächen darzustellen. Herr Hoffmann berichtet, dass die Erschließung dieser Grundstücke für eine spätere Erschließung vorgesehen wird.

 

Der Vorschlag wird als Änderungsantrag formuliert und über diesen Antrag wird vorerst abgestimmt:

 

Die Grenzen des alten Bebauungsplanes sollen auch für die Änderung des Bebauungsplanes aufrecht erhalten bleiben und der westliche Bereich soll als Grünfläche überplant werden.“

 

Abstimmungsergebnis zu diesem Antrag:

 

einstimmig 


Beschlussvorschlag des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

  1. Unter Berücksichtigung des abgestimmten Änderungsantrages soll r das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hamburger Straße / Mühlenweg“ eine 2. Änderung erfolgen und aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung dieses Gebietes als  Wohnbauflächen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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